Hohe Preissteigerungen: Kann dies Kartellrecht helfen, Benzinpreise zu senken?

Im Kampf gegen die hohen Benzinpreise setzt die Bundesregierung nach Aussage von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bekanntlich auf einen „Dreiklang“. Zwei der drei von ihr am Mittwoch verkündeten Maßnahmen waren schon umstritten, bevor Reiche sie ankündigte: die Freigabe der Ölreserven und die Regelung nach österreichischem Vorbild, dass Tankstellen die Preise nur einmal täglich erhöhen dürfen. Das dritte Element blieb auch am Donnerstag ziemlich unkonkret: die Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf die Kraftstoffwirtschaft. Reiche hatte angekündigt, diese Regel solle zügig ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingefügt werden.
Reiches Staatssekretär Thomas Steffen zeigte sich am Donnerstag zum Auftakt der Internationalen Kartellkonferenz des Bundeskartellamts in Berlin deutlich zurückhaltender. Sein Ministerium „prüfe“, inwieweit eine speziell auf die Kraftstoffwirtschaft zugeschnittene Regel ins GWB eingefügt werden könne. Darüber, wie schnell das gehen könnte, sagte er nichts. Kartellamtschef Andreas Mundt ließ zwar einen positiven Kommentar zum österreichischen Modell veröffentlichen, zu einer etwaigen GWB-Novelle zu diesem speziellen Zweck sagte auch er nichts.
„Typische Reaktion der Politik“
Anders als zu früheren Gelegenheiten stellt die Bundesregierung nicht auf Absprachen als Anlass für ein kartellrechtliches Eingreifen ab. Solche vermuteten „klassischen“ Kartelle ließen sich bei gestiegenen Benzinpreisen in der Vergangenheit praktisch nicht feststellen. Allerdings wurde 2011 im Bundeskartellamt die sogenannte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eingerichtet, an die jede Preisänderung zu melden ist.
Missbrauchen Konzerne ihre Marktmacht?
Die jetzige Initiative stellt auf die Vermutung ab, dass die großen Mineralölkonzerne ihre Marktmacht missbrauchen. Gegen solchen vermuteten Missbrauch steht im GWB die allgemeine Missbrauchsaufsicht zur Verfügung. Offenbar will die Bundesregierung jetzt die allgemeine Regel in Paragraph 19 GWB um eine Spezialregel für die Kraftstoffwirtschaft ergänzen. Deren Kern bestünde in einer Beweislastumkehr, ähnlich wie bei den verschärften Regeln für Strompreise.
Demnach müssten marktbeherrschende Unternehmen, die „Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen“ fordern, die „ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten“, nachweisen, „dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist“. Nicht gerechtfertigt wäre sie beispielsweise dann, wenn eine Preiserhöhung – wie derzeit – in Deutschland deutlich höher ausfällt als anderswo in Europa.
Lob für das „österreichische Modell“
Der Düsseldorfer Kartelljurist Rupprecht Podszun, der aktuell der Monopolkommission angehört, nannte diese Überlegungen „fragwürdig“. Faktisch handle es sich um die Aufnahme einer weiteren spezifischen Sektorregulierung ins Kartellgesetz, was zusätzliche Fragen aufwerfe, sagte Podszun der F.A.Z.
Wie Zimmer erinnerte er daran, dass das GWB mit der allgemeinen Missbrauchsaufsicht im Prinzip das notwendige Instrumentarium zur Verfügung stelle. Ein sektorspezifischer Eingriff müsse theoretisch auf der Raffinerie-Ebene ansetzen, weil dort die Preisaufschläge entstünden. „Das ist sehr komplex. Was wären die Vergleichsmärkte?“ Vorstellen könne er sich allenfalls, Raffinerien zu entflechten, die im Besitz mehrerer Mineralölgesellschaften sind.
Das „österreichische Modell“ hatte die Monopolkommission im Grundsatz gelobt. „Das bringt wenigstens eine gewisse Dynamik rein“, sagte Podszun. Auch Mundt lobte den Vorschlag mit der Begründung, es habe in der Spitze bis zu 50 Preisänderungen an der Tankstelle gegeben. „Nur eine Preisänderung am Tag – das bringt Transparenz.“ Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm kritisierte dagegen in der „Rheinischen Post“, im schlimmsten Fall erhöhten die Tankstellen die Preise vorsorglich noch stärker, um die Preissteigerungen der Raffinerien auf jeden Fall weitergeben zu können.