Hochschulbetrieb: Kabinett stimmt z. Hd. bessere Arbeitsbedingungen in jener Wissenschaft
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sollen besser vor
unsicheren Arbeitsbedingungen durch Kurzzeitverträge und immer neuen Befristungen geschützt werden. Die Bundesregierung hat dazu eine Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
hinaus den Weg gebracht, wie dasjenige Bundesforschungsministerium
mitteilte.
Das Gesetz regelt seit dem Zeitpunkt 2007 die Frage von Befristungen von
Arbeitsverträgen z. Hd. wissenschaftliche und
künstlerische Beschäftigte mit Ausnahme von Hochschullehrern an
staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Reform sieht Mindestvertragslaufzeiten z. Hd. die
Qualifizierungsphase vor jener Promotion und daraufhin vor. Zudem sollen
Promovierte künftig z. Hd. maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden
die Erlaubnis haben – bisher waren es sechs Jahre.
Diese neuen Befristungsregeln stellte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (Freie Demokratische Partei) denn „4+2-Modell“ vor. Eine
weitere Befristung von solange bis zu zwei Jahren nachdem den beschlossenen vier Jahren nachdem jener Promotion soll demnach nur noch mit einer
Anschlusszusage hinaus ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis möglich
sein – hierfür sollen andererseits vorher vereinbarte Leistungen erfüllt werden.
Zustimmung und Kritik von Betroffenen
Nach Angaben des Bundesforschungsministeriums ist jener Anteil an Kurzzeitverträgen in jener Wissenschaft
immer noch hoch. Mindestens jeder dritte befristete Vertrag an
Hochschulen und jeder vierte an außeruniversitären
Forschungseinrichtungen hat demnach eine Laufzeit von weniger
denn einem Jahr. 2022 waren an staatlichen
Hochschulen von insgesamt 227.000 hauptberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten 178.000 nur befristet tätig.
Die
Pläne jener Ampelkoalition werden von Betriebsräten, Gewerkschaften und
Studierendenvertretern teilweise unterstützt, andererseits wiewohl
kritisiert. Viele bezweifeln, dass sich z. Hd. Nachwuchswissenschaftler wirklich irgendetwas ändert. So können betroffene Beschäftigte
noch immer keine abweichenden Tarifvereinbarungen
aushandeln.
Zudem fürchtet ein Liga aus dem Deutschen
Gewerkschaftsbund, Ver.di, den Gesamtbetriebsräten jener Fraunhofer- und
Max-Planck-Gesellschaften und weiteren Organisationen, dass die verkürzte Befristungsdauer nachdem jener Promotion den
Wissenschaftlern so gut wie schade. Es müsse nachdem jener Promotion so gut wie eine unbefristete Beschäftigung oder
verbindliche Zusagen zur Entfristung schenken.
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sollen besser vor
unsicheren Arbeitsbedingungen durch Kurzzeitverträge und immer neuen Befristungen geschützt werden. Die Bundesregierung hat dazu eine Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
hinaus den Weg gebracht, wie dasjenige Bundesforschungsministerium
mitteilte.
Das Gesetz regelt seit dem Zeitpunkt 2007 die Frage von Befristungen von
Arbeitsverträgen z. Hd. wissenschaftliche und
künstlerische Beschäftigte mit Ausnahme von Hochschullehrern an
staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Reform sieht Mindestvertragslaufzeiten z. Hd. die
Qualifizierungsphase vor jener Promotion und daraufhin vor. Zudem sollen
Promovierte künftig z. Hd. maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden
die Erlaubnis haben – bisher waren es sechs Jahre.