Heizungsgesetz: Förderanträge zu Gunsten von Heizungstausch können nun gestellt werden

Privatleute können Förderanträge zu Gunsten von den Austausch ihrer Heizungen uff Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterbreiten. Unterstützt wird welcher Austausch alter fossiler Heizungen gegen Anlagen uff Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionskostenzuschuss von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent. Fördermittel gibt es zum Beispiel zu Gunsten von den Einbau einer Wärmepumpe, im Kontrast dazu gleichfalls zu Gunsten von andere klimafreundliche Heizungen.

Die Ende vergangenen Jahres beschlossene Förderrichtlinie sieht vor, dass zusammen mit welcher Kreditanstalt zu Gunsten von Wiederaufbau (KfW) gleichfalls Förderanträge zu Gunsten von Aufträge nachgereicht werden können, die schon betraut wurden. 

Höhere Fördersätze gelten dann, wenn Leckermaul eine Mutti Heizung Seltenheitswert haben schnell austauscht oder wenn dasjenige Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Gefördert werden weiterhin gleichfalls andere Maßnahmen zur Steigerung welcher Energieeffizienz.