Heil hält Arbeitspflicht zum Besten von Asylbewerber „im Einzelfall“ zum Besten von sinnvoll

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in die Debatte um eine Arbeitspflicht zum Besten von Asylbewerber eingeschaltet. „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht“, sagte Heil dieser „Bild“-Zeitung vom Donnerstag. „Im Einzelfall mag es im gleichen Sinne sinnvoll sein, Menschen während dieser mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu in Anspruch nehmen.“

Als erster Landkreis in Deutschland hatte dieser Saale-Orla-Kreis in Thüringen eine entsprechende Initiative beschlossen. Grundlage ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wie ein Kreis-Sprecher am Dienstag sagte. Die Geflüchteten sollen zum Besten von 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von solange bis zu 180 Euro im Monat.

Am Mittwoch forderte im gleichen Sinne dieser Deutsche Landkreistag eine Arbeitspflicht zum Besten von leer Asylbewerber. Laut Verbandspräsident Reinhard Sager geht es hiermit „nicht so sehr um den Mehrwert dieser Arbeit zum Besten von die Gesellschaft, sondern um dasjenige Signal, dasjenige man sendet“.

Ziel sei es, Flüchtlinge ewiglich in Arbeit zu einbringen

Der Arbeitsminister hält die Wirkung einer solchen Arbeitspflicht wohl zum Besten von restriktiv. „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so schon nicht gelingen“, erklärte Heil. Sein Ziel sei es von dort, anerkannte Flüchtlinge „ewiglich in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu einbringen“. „Deshalb setze ich hinaus den Job-Turbo, mit dem wir die Betreuung durch die Jobcenter intensivieren, Fähigkeiten und Qualifikationen dieser Geflüchteten ermitteln und somit konkrete Arbeitsangebote unterbreiten“, sagte er.

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist zum Besten von neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage die Erlaubnis haben Asylbewerber im Prinzip erst nachdem drei Monaten einer Arbeit nachgehen. Wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, darf dies erst nachdem neun Monaten.

Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind die Erlaubnis haben nachdem sechs Monaten funktionieren. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nachdem August 2015 ihren Asylantrag gestellt nach sich ziehen, nach sich ziehen im Prinzip keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es im Paragraf fünf: „Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.“

Thüringens Die Schwarzen-Chef Mario Voigt hat eine entsprechende Initiative des Saale-Orla-Landkreises in dem Bundesland verteidigt. „Wir zu tun sein die Botschaft aussenden: Wer in Deutschland die Solidarität dieser Gemeinschaft erfährt, muss zu diesem Zweck im gleichen Sinne irgendwas zurückgeben“, sagte dieser Die Schwarzen-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstagsausgaben) mit Blick hinaus die umstrittene Entscheidung des Die Schwarzen-Landrats Christian Herrgott, Asylbewerber zum Arbeiten zum Besten von 80 Cent pro Stunde zu verpflichten. Diese Entscheidung sei ein „Zeichen zum Besten von notwendige Begrenzung von Zuwanderung“.