Hausverkauf: Bundesfinanzhof kippt Einkommenssteuer zu Händen Immobilienerben – WELT
Deutschlands höchstes Finanzgericht hat seine Rechtsprechung mit einem zu Händen Immobilienerben erfreulichen Urteil geändert: Zum Besten von den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie die Erlaubnis haben die Finanzämter keine Einkommensteuer verlangen. Das hat welcher Bundesfinanzhof (BFH) in München in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschlossen.
Damit hat welcher BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und sekundär die bisherige Praxis welcher Steuerverwaltung korrigiert. Vor den Bundesfinanzhof gezogen war in diesem Fall ein Mann, welcher 2015 verbinden mit deren zwei Kindern die Immobilien einer Frau geerbt hatte. 2017 wurde die Erbengemeinschaft zerlassen. Mit Zwischenschritt zusätzlich vereinigen Dritten übernahm welcher Mann den gesamten Besitz, um diesen dann Anfang 2018 zu verkaufen.
Das Finanzamt verlangte Einkommensteuer, da welcher Mann nachher Einschätzung welcher Beamte vereinigen Teil des Besitzes gekauft hatte. Rechtsgrundlage war die zu Händen „private Veräußerungsgeschäfte“ geltenden Vorschrift: Wer eine Immobilie intrinsisch von zehn Jahren nachher dem Kauf weiter veräußert, muss Einkommensteuer zahlen.
Um wie viel Geld es in dem Verfahren ging, veröffentlichte welcher Bundesfinanzhof nicht, da zu Händen die Verfahren vor den Finanzgerichten dasjenige Steuergeheimnis gilt.
In welcher ersten Instanz vor dem Finanzgericht München hatte welcher Mann 2021 noch verloren. Der IX. Senat des BFH kam nunmehr zu dem Schluss, dass die Entgegennahme des Erbteils welcher beiden Kinder kein klassischer Immobilienkauf war, und deswegen die entsprechende Vorschrift nicht gilt.
Source: welt.de