Haushaltsstreit in Frankreich: Französische Regierung übersteht zwei Misstrauensvoten

Die französische Regierung hat zwei Misstrauensvoten im Parlament vor dem Hintergrund des Haushaltsstreits überstanden. 269 Abgeordnete der Nationalversammlung stimmten für den Antrag mehrerer Linksparteien, notwendig wäre eine Mehrheit mit 288 Stimmen gewesen. Noch weniger Abgeordnete unterstützten einen zweiten Misstrauensantrag, der von der extremen Rechten eingebracht worden war.

Die Regierung hatte den Sozialisten, auf deren Stimmen es ankommt, zuletzt mehrere Zugeständnisse gemacht. So soll unter anderem eine Sondersteuer für große Unternehmen weiterhin bestehen, die der Premierminister Sébastien Lecornu eigentlich abschaffen wollte.

Die Misstrauensanträge richteten sich gegen das von Premierminister Sébastien Lecornu eingeleitete Verfahren, den Haushalt mithilfe des umstrittenen Verfassungsartikels 49.3 durchs Parlament zu bringen, ohne abschließend abzustimmen. Zuvor hatte er sich eigentlich verpflichtet, nicht zu diesem Mittel zu greifen. 

Lecornu muss Artikel dreimal anwenden

Damit der Haushalt verabschiedet wird, muss Lecornu in drei Schritten auf den Sonderartikel zurückgreifen. Nach den erfolglosen Misstrauensanträgen ist nun zunächst der Einnahmen-Teil des Haushalts gesichert. In zwei weiteren Schritten muss der Premierminister den Ausgaben-Teil und das Budget für den Haushalt durchbringen. Dabei können ihn weitere Misstrauensanträge erwarten.

Die Anwendung des Paragrafen, so Lecornu, sei keine bequeme Lösung oder Abkürzung. Es sei vielmehr ein „Instrument der letzten Rettung“.

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