Haßelmann fordert Korrektur an neuer Bundeswehrregel – „Lässt Sinnhaftigkeit vermissen“

„Blamiert“ stünden die Bundeswehr, aber auch Verteidigungsminister Pistorius nun da – so urteilt Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann über die heiß diskutierte Urlaubsregel des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes. Der Verband der Kriegsdienstgegner erwägt bereits eine Klage.

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Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hat Korrekturen an der neuen Regel gefordert, laut derer sich Männer bis zum Alter von 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen.

„Der nun diskutierte Paragraf ist eine Regelung, die im beschlossenen Gesetz die Sinnhaftigkeit vermissen lässt und die Akzeptanz insgesamt gefährdet“, sagte Haßelmann der Deutschen Presse-Agentur. „Verteidigungsminister (Boris) Pistorius, das Ministerium, SPD und Union stehen jetzt blamiert und blank da.“

Die Beratungen im Parlament seien überhastet gewesen, junge Menschen seien nicht ausreichend beteiligt worden, meinte die Grünen-Politikerin. Der „handwerklich schlechte Gesetzentwurf“ sorge für mehr Bürokratie und weniger Akzeptanz und Wehrhaftigkeit. „Sie müssen jetzt diese Fehler schnellstmöglich korrigieren“, forderte Haßelmann.

Friedensgesellschaft warnt vor kompletter Rückkehr der Wehrpflicht

Zuvor hatte auch der politische Geschäftsführer der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), Yannick Kiesel, Kritik an der jetzt bekannt gewordenen Regel des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes geübt. Seine Vereinigung sehe in der Regelung eine Vorbereitung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht. „Wir kritisieren den entsprechenden Paragrafen im Wehrdienstmodernisierungsgesetz auf das Schärfste“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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„Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft.“ Kiesel fügte hinzu: „Hier wird die Basis für eine vollständige Wehrpflicht geschaffen. Wer heute Ausreisen genehmigen lässt, zieht morgen Menschen zwangsweise ein.“

Männer im wehrpflichtigen Alter müssen sich längere Auslandsaufenthalte seit der seit Jahresbeginn geltenden Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium hatte am Samstag einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Rundschau“ über diese bislang kaum bekannte Regelung für Männer im Alter zwischen 18 und 45 Jahren bestätigt, auch WELT berichtete.

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Die DFG-VK gehe jedenfalls fest davon aus, dass in den kommenden Jahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werde. In diesem Zusammenhang werde der nun diskutierte Paragraf nicht nur bestehen bleiben, sondern auch verstärkt zur Anwendung kommen. Man lasse ihn deshalb juristisch prüfen. Die DFG-VK versteht sich als Interessenvertretung der Kriegsdienstverweigerer und betreut diese.

Die Wehrdienstreform war zum 1. Januar in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe.

dpa/krott

Source: welt.de