Hanno Berger scheitert in Karlsruhe

Der Steueranwalt und Strippenzieher hinter zahlreichen Cum-Ex-Geschäften, Hanno Berger, ist mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Wie dies Gericht am Dienstagmorgen mitteilte, hat jener zuständige Zweite Senat die Beschwerde nicht zur Entscheidung fiktional. „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts (Aktenzeichen 2 BvR 1816/23).


Marcus Jung

Redakteur in jener Wirtschaft.

Damit scheiterte jener Versuch des heute 72 Jahren alten Juristen, ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofs (Bundesgerichtshof) vom September 2023 aufzuheben. Auch die Verfassungsrichter jener Ersten Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe konnten in mehreren seiner Argumente keinen Grundrechtsverstoß wiedererkennen. Das erste Strafurteil des Landgerichts Bonn gegen Berger wegen schwerer Steuerhinterziehung ist deswegen rechtskräftig.

Keine Grundrechte zerschunden

Berger hatte in seiner Beschwerde zunächst gerügt, im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof nicht hinlänglich gehört worden zu sein. Wie dies Bundesverfassungsgericht nun mitteilte, habe sich jener Bundesgerichtshof den aus seiner Sicht „zutreffenden Rechtsauffassungen“ nicht online – „dagegen schützt Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz nicht“. Auch kombinieren Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens konnten die Verfassungsrichter nicht wiedererkennen. Bergers Argument, sein Recht hinaus den gesetzlichen Richter (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 GG) sei zerschunden worden, fand ebenfalls kein Gehör. Der Beschwerdeführer habe dazu nicht substantiiert vorgetragen, teilte dies Verfassungsgericht mit. Insbesondere fehle es an Ausführungen dazu, warum jener geltend gemachte Verstoß gegen die Vorlagepflicht nachher dem Gesetz zur Wahrung jener Einheitlichkeit jener Rechtsprechung jener obersten Gerichtshöfe des Bundes zusammen eine Verletzung des Rechts hinaus den gesetzlichen Richter darstellen soll.

Karlsruhe musste sich mehrfach mit den illegalen Aktiendeals beschäftigen.


Karlsruhe musste sich vielfach mit den illegalen Aktiendeals vereinnahmen.
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Bild: dpa


Berger war im Dezember 2022 vom Landgericht Bonn wegen vornehmlich schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Sein Strafverteidiger Jürgen Graf, selbst langjähriger Bundesgerichtshof-Richter und früher stellvertretender Vorsitzender des ersten Strafsenats, legte Revision ein und wollte dies Urteil wegen angeblicher Verfahrensfehler zu Händen seine Mandanten aufheben lassen. Das Vorhaben scheiterte jedoch im vergangenen Herbst (Aktenzeichen 1 StR 187/23). Dagegen ging Berger mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor (Aktenzeichen 2 BvR 1816/23).

Im Rahmen von Aktiengeschäften nach sich ziehen Banken, Aktienhändler und Leerverkäufer mehr als den Tag jener Hauptversammlung hinaus Wertpapiere mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch gehandelt. Dadurch konnte eine nur einmal anrechenbare Kapitalertragsteuer vielfach im Rahmen den Finanzbehörden geltend gemacht werden. Der Schaden, jener dem deutschen Fiskus durch dieses kollusive Verhalten zwischen 2006 und 2012 entstanden ist, wird hinaus mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt. Neben kleineren Banken wie jener Hamburger Privatbank M.M. Warburg, jener Maple Bank oder jener Bank Sarasin waren zweite Geige Großbanken wie Commerzbank, Deutsche Bank, Deka, Macquarie sowie damalige Landesbanken wie West LB, LBBW und HSH Nordbank an den Geschäften beteiligt.

Illegale Aktienkreisgeschäfte

Mit einem Grundsatzurteil vom Juli 2021 hat jener Bundesgerichtshof die Aktienkreisgeschäfte unter Einbindung von Leerverkäufern zu Händen rechtswidrig erklärt. Cum-ex-Geschäfte gelten höchstrichterlich seitdem denn Steuerhinterziehung. Dieser Auffassung schloss sich zweite Geige jener Bundesfinanzhof von kurzer Dauer darauf an.

Zudem ist Berger im Mai 2023 wegen seiner Beteiligung an weiteren Cum-ex-Geschäften zweite Geige vom Landgericht Wiesbaden zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Entscheidung aus Wiesbaden ist ungeachtet noch nicht rechtskräftig. Bis dorthin sitzt jener Angeklagte weiterhin in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Weil zweierlei Urteile nachher Rechtskraft im Wege einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden, drohen dem einstigen Star-Anwalt solange bis zu 15 Jahre im Gefängnis.

Es ist schon dies zweite Mal, dass Berger dies Bundesverfassungsgericht in eigener Sache anruft. Noch zuvor mehr als die Zulassung jener Anklagen gegen ihn kategorisch war, setzte sich jener Steueranwalt mit allen juristischen Mitteln gegen die Durchsuchung seiner Kanzleiräume im November 2012 durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zur Wehr. Das Karlsruher Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht an. Berger zog daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof zu Händen Menschenrechte in Straßburg.

„Cum-ex“ ein Dauerbrenner zu Händen die Justiz

Das Bundesverfassungsgericht musste sich zweite Geige vielfach mit anderen Verfassungsbeschwerden wegen „Cum-ex“ vereinnahmen. 2023 scheiterte Christian Schwefel., früher Generalbevollmächtigter jener Privatbank M.M. Warburg und einst rechte Hand von Bankier Christian Olearius, mit einer Beschwerde in Karlsruhe. Schwefel. war, wie Berger nachher ihm, von jener 12. Großen Strafkammer am Landgericht Bonn wegen seiner Beteiligung an Cum-ex-Geschäften zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In seiner Verfassungsbeschwerde hatte jener Banker beanstandet, dass jener Vorsitzende Richter sowie sein Beisitzer schon im Rahmen früheren Verfahren mit seinem Tatbeitrag befasst und von dort voreingenommen gewesen sein sollen.

Ohne Erfolg war 2022 zweite Geige die Warburg-Bank gegen die gerichtlich angeordnete Einziehung von 176,5 Millionen Euro nachher Karlsruhe gezogen. Der Senat bestätigte einst, dass sich jener Staat die Gewinne aus den illegalen Aktiengeschäften zweite Geige dann zurückfordern kann, wenn die Taten zumindest aus steuerrechtlicher Sicht schon verjährt sind. Grundlage zu diesem Zweck war eine Gesetzesänderung im Strafrecht durch die einst schwarz-rote Koalition im Dezember 2020.

Zuvor waren Max Warburg und Olearius ebenfalls mit dem Versuch gescheitert, dies Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof vom Sommer 2021 sowie eine Pressmitteilung mit einer Beschwerde anzugreifen.

In jener Frühphase des Cum-ex-Skandals hatte außerdem Immobilienunternehmer Rafael Roth eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Der mittlerweile verstorbene Cum-ex-Investor sah sich durch ein Urteil des Finanzgerichts Hessen im Nachteil.