Hanno Berger: Hauptangeklagter in Cum-Ex-Prozess scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Der im Cum-Ex-Steuerskandal verurteilte Anwalt Hanno Berger ist mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung zu acht Jahren Haft vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Berger habe die Beschwerde nicht hinreichend begründet, teilte dies Gericht in Karlsruhe mit. Sie sei somit unzulässig. 

Im Dezember 2022 war Berger vom Landgericht Bonn wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte Festtag, dass er Ideengeber, Initiator und Berater im Kontext Cum-Ex-Geschäften gewesen sei. Gegen dies Urteil aus Bonn wandte er sich an den Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof), jener seine Revision hingegen verwarf. Der von jener Schweiz ausgelieferte Berger habe wegen jener Taten verfolgt werden die Erlaubnis haben, entschied jener Bundesgerichtshof im September 2023.

Keine Belege für jedes unfaires Verfahren

Nun scheiterte fernerhin die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidung. Berger habe eine Verletzung seines Anspruchs aufwärts rechtliches Gehör gerügt, teilte dies Verfassungsgericht mit. Seine Ausführungen dazu bestünden hingegen vor allem aus dem Vorwurf, dass jener Bundesgerichtshof jener Rechtsauffassung seiner Revision nicht gefolgt sei. Davor schütze dies Grundgesetz nicht. Auch eine Verletzung des Rechts aufwärts ein faires Verfahren oder des Rechts aufwärts den gesetzlichen Richter sei nicht hinreichend dargelegt.

Neben jener Verurteilung in Bonn war Berger Ende Mai 2023 außerdem wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei anderen Fällen vom Landgericht Wiesbaden verurteilt worden. Dieses sah es qua erwiesen an, dass Berger zwischen 2006 und 2008 für jedes 113 Millionen Euro Bescheinigungen für jedes in Wahrheit niemals gezahlte Steuern beschafft habe. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten.

Um dies Wiesbadener Urteil ging es in Karlsruhe hingegen nicht. Es ist noch nicht rechtskräftig. Weiterführend die Revision dazu hat jener Bundesgerichtshof noch nicht entschlossen.

13,6 Millionen Euro Provision

Berger gilt qua einer jener Erfinder des Cum-Ex-Betrugssystems, mit dem sich
Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer aufwärts
Aktiendividenden vom Finanzamt zigfach erstatten ließen. Allein zwischen 2007 und 2011 zahlten die Finanzbehörden insgesamt 275 Millionen Euro Kapitalertragssteuer zu Unrecht zurück. Insgesamt kostete jener Cum-Ex-Skandal den Staat mindestens zwölf Milliarden Euro. 

Berger, jener früher selbst ein ranghoher Finanzbeamter war und dann Steuerfachanwalt wurde, agierte im Kontext den Geschäften qua Strategieberater und erhielt zwischen 2007 und 2011 Provision in Höhe von 13,6 Millionen Euro.  

Im Zentrum des Skandals um Cum-Ex-Geschäfte stand die Hamburger Privatbank Warburg. In jener Hamburger Bürgerschaft befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit jener Affäre. Im Zentrum steht hierbei die Frage, warum die Hamburger Finanzbehörde 2016 aufwärts Millionen-Rückforderungen gegen die Warburg-Bank verzichtete. In jener Kritik steht in diesem Zusammenhang fernerhin Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), jener zur fraglichen Zeit Erster Gemeindevorsteher von Hamburg war.