Grüne wollen Bürgergeldempfänger mit Kindern nimmer sanktionieren
Union und SPD haben die Bürgergeldreform ins Parlament eingebracht. Geht es nach den Grünen, sollen alle Empfänger mit Kindern künftig keine Sanktionen mehr fürchten müssen, weil die Zahl der von Sanktionen betroffenen Kindern gestiegen ist.
Die Grünen wollen Bürgergeldempfänger grundsätzlich nicht mehr sanktionieren, wenn sie Kinder haben. Die Forderung erheben Politiker der Partei, nachdem eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion zeigt, wie viele Kinder in Familie leben, in denen das Bürgergeld wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen gekürzt wurde.
Demnach waren im Jahresdurchschnitt 2024 fast 16.800 Minderjährige auf diese Weise von Sanktionen betroffen. Das teilte das Arbeitsministerium auf eine schriftliche Anfrage aus der Grünen-Fraktion mit. Ein Jahr zuvor waren es noch fast 5.400 Kinder weniger gewesen.
Sanktionen gab es demnach in 8.300 Haushalten, in denen auch minderjährige Kinder leben, darunter bei 3.700 Alleinerziehenden. Durchschnittlich wurde das Bürgergeld um 63 Euro gekürzt – etwas stärker als im Vorjahr.
Grünen-Politikerin: „Brandbeschleuniger für Kinderarmut“
Die geplante Verschärfung bei der Grundsicherung bezeichnete Fraktionsvize Misbah Khan aufgrund dieser Zahlen als „Brandbeschleuniger für Kinderarmut“. „Wenn Familien sanktioniert werden, tragen Kinder die Konsequenzen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für die Situation ihrer Eltern tragen“, sagte Khan der Deutschen Presse-Agentur.
Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus betonte, schon heute sei jede dritte Person bei der Tafel minderjährig. „Mit der neuen Grundsicherung werden noch mehr Kinder und Jugendliche von den unmenschlichen Sanktionen getroffen werden“, sagte er.
Was die Grünen-Anfrage nicht zeigt: Verglichen mit der Zahl aller Kinder und Jugendlichen, die auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Zahl derjenigen, die von Sanktionen betroffen sind, noch immer gering. Mitte 2025 lebten 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vom Bürgergeld, wie eine Anfrage von WELT AM SONNTAG gezeigt hat.
Etwa 1,3 Millionen Minderjährige wurden mit dem sogenannten Kinderzuschlag unterstützt. Er ist für Eltern vorgesehen, die zu wenig verdienen, um das Existenzminimum der Kinder zu sichern, aber zu viel, um ins Bürgergeldsystem aufgenommen zu werden.
Arbeitsministerium: Sätze für Kinder werden vollständig ausbezahlt
Auf diesen Zuschlag verweist auch das Arbeitsministerium. Man halte Kinder und Jugendliche bei Sanktionen eines Elternteils für „umfassend geschützt“, entgegnete das Ministerium auf die Grünen-Anfrage. Die Sanktionen beträfen nur den Regelbedarf der Person, die sich nicht an die Regeln halte, das Geld für die Kinder und eventuelle weitere Familienmitglieder werde vollständig gezahlt. Außerdem gebe es Ausnahmen für besondere Härtefälle.
Der Bundestag diskutiert derzeit die von Union und SPD vorgelegte Reform des Bürgergeldes, das dann nur noch Grundsicherung heißen soll. Die Bundesregierung will wieder auf das Prinzip „Fördern und Fordern“ setzen: Wenn jemand zwei Termine im Jobcenter versäumt, soll die Grundsicherung für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden, bei drei versäumten Terminen sollen die Überweisungen ganz eingestellt werden. Die Behörden sollen den Betroffenen aber Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben.
Außerdem soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger.
Am Montagnachmittag sollen Experten aus den Jobcentern, von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Bundestagsausschuss angehört werden. Unter den Sachverständigen ist auch ein Bürgergeld-Bezieher. Im Ausschuss könnte der Gesetzentwurf danach noch verändert werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Sozialverbände fordern Entschärfungen.
sebe/dpa
Source: welt.de