Gesundheitswesen: Lauterbach legt Referentenentwurf für jedes Krankenhausreform vor

Die Pläne zur geplanten Krankenhausreform nehmen weiter Form an: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein neues Referentenpapier erarbeitet, nachher dem die Reform eine neue Vergütungsmethode für jedes Krankenhäuser importieren soll. Demnach sollen vor allem die Fallpauschalen pro Patienten oder Behandlungsfall gesenkt werden. 

Derzeit bekommen Kliniken pro Behandlung kombinieren pauschalen Euro-Betrag. Stattdessen soll es feste Beträge für jedes dies Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik verschenken. „Mit Einführung einer Vorhaltevergütung wird die Vorhaltung von
Strukturen in Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von jener
Leistungserbringung gesichert und jener Anreiz für die Krankenhäuser
gesenkt, Fallmengen auszuweiten“, heißt es in dem Referentenentwurf, jener
ZEIT ONLINE vorliegt. 

So soll verhindert werden, dass Kliniken aus Umsatzgründen möglichst viele Patienten erläutern. Krankenhäuser sollen so künftig einzig für jedes dies Vorhalten von
Leistungsangeboten 60 Prozent jener Vergütung erhalten. Genauer definierte
Leistungsgruppen sollen die Grundlage für jedes die Finanzierung sein und
einheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

Zusätzliche Leistungen soll es laut Entwurf ab 2027 etwa für jedes die Bereitstellung von Kindermedizinstationen (288 Millionen Euro), Geburtshilfestationen (120 Millionen Euro), Schlaganfallstationen (35 Millionen Euro) und Intensivstationen (30 Millionen Euro) verschenken.

Fahrtwege zu Kliniken sollen verkürzt werden

Weiter sieht jener Entwurf vor, die Fahrtzeiten zu Stationen jener inneren Medizin und jener allgemeinen Chirurgie hinauf schlimmstenfalls 30 Minuten mit dem Auto zu verkürzen sowie hinauf schlimmstenfalls 40 Minuten für jedes die übrigen Leistungsgruppen. Zu Händen die Planung jener Krankenhäuser sind die Bundesländer zuständig, womit nachrangig die Anzahl jener Einwohner berücksichtigt werden soll, die kombinieren längeren Fahrtweg nach sich ziehen.

Der Gesetzentwurf soll nachher aktuellen Angaben am 24. April beschlossen werden. Die neue Krankenhausfinanzierung soll nachher dem Entwurf daher nicht sofort eingeführt werden, vielmehr sind „Übergangsregeln“ für jedes kombinieren „fließenden Übergang“ von jener bisherigen Fallpauschalen-Systematik zur Vorhaltevergütung vorgesehen. Lauterbach zufolge sollen so „große Qualitätsdefizite“ durch mehr Spezialisierung vermindert werden. Es gebe bislang vor allem überversorgte Städte und unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen.

Kritik von Patientenschützern

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert den Entwurf. „Der
Bundesgesundheitsminister macht seine Reform am Reißbrett und mit dem
Rechenschieber“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Er nannte es
fragwürdig, ob Qualität einzig an jener Beschäftigtenzahl im Verhältnis zu
den Behandlungsfällen, deren 7-Sep sowie jener Komplikations- und
Sterblichkeitsrate gemessen werden könne. Es fehle jener Blick in die
Praxis und hinauf den Patienten. 

„Der Krankenhausalltag gleicht weiterhin
einem Dschungel. Die Koordination zwischen Patienten, Angehörigen und
Mitarbeitern findet nicht statt“, sagte Brysch. Kennzeichnend dazu seien
fehlende Ansprechpartner, Verschiebungen medizinischer Untersuchungen,
Menorrhagie Wartezeiten und Terminabbrüche. Patienten und Angehörige seien die
Leidtragenden dieser Misere.