Gesundheitsreform: Warken will Gutverdiener zur Kasse bitten

Am Donnerstagabend kam es dann doch noch, das Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium von Nina Warken (CDU) mit den Details, wie die Finanznöte der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst werden sollen.  Am Dienstag, als Warken ihre Pressekonferenz abhielt, wollte das Ministerium noch keine Übersicht zu den Plänen der Ministerin verteilen. Warken beließ es dabei, die aus ihrer Sicht wichtigsten Punkte hervorzuheben.

Jetzt ist klar: Nicht nur für Medikamente und Zahnersatz sollen die Versicherten mehr zahlen. Warken will zudem gut verdienende Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber stärker zur Kasse bitten. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 außerhalb der jährlichen Anpassung einmalig um rund 300 Euro angehoben werden, heißt es in einem Überblickspapier zu dem Referentenentwurf, beinahe beiläufig erwähnt auf Seite 23 von 25.

1,2 Milliarden Euro mehr von Gutverdienern

1,2 Milliarden Euro soll das den Kassen in Summe mehr von den Arbeitnehmern einbringen, die gleiche Summe zusätzlich von den Arbeitgebern, da sich beide Seiten den Beitrag zur Krankenversicherung teilen. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem Monatseinkommen von 5.812,50 Euro. Auf das darüber liegende Gehalt fällt kein Krankenkassenbeitrag an. Inklusive Zusatzbeitrag beträgt der Beitragssatz aktuell im Schnitt 17,5 Prozent.

Kritik kam vom Koalitionspartner SPD. Die Erhöhung sei zwar ein Schritt für mehr Beitragsgerechtigkeit, aber auch eine Belastung für Facharbeiter und den Faktor Arbeit, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Christos Pantazis, dem „Tagesspiegel“. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, warf der Ministerin vor, das immer gleiche Muster zu bedienen: bei den Beschäftigten „zugreifen“, während sie den „Staat und große Kostentreiber aus der Verantwortung lässt“, wie Dahmen dem „Spiegel“ sagte.

„Es ist genug Geld im System“

Auch der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hält wenig von dem Plan. „Es ist genug Geld im System“, sagte Verbandsdirektor Florian Reuther. „Nicht ohne Grund hat die Finanzkommission Gesundheit die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik als ihre wichtigste Empfehlung definiert.“

Insgesamt sollen die Maßnahmen aus dem Referentenentwurf die gesetzliche Krankenversicherung um 19,6 Milliarden Euro entlasten. Diese Größenordnung hatte Warken bereits am Dienstag genannt. Die Finanzlücke im kommenden Jahr wird auf 15,3 Milliarden Euro beziffert. Die Differenz zu den 19,6 Milliarden Euro hatte Warken als „Puffer“ bezeichnet. Die Ministerin will einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge verhindern.

Fünf Milliarden von den Kliniken

Der größte Einzelposten in der Aufstellung aus dem Ministerium sind die 5,1 Milliarden Euro, die Krankenhäuser weniger bekommen sollen. Dabei geht es vor allem um die Höhe der Pflegekosten, die die Kliniken bei den Kassen abrechnen können. 2,7 Milliarden Euro sollen die Ärzte weniger erhalten, etwa weil Extravergütungen für offene Sprechstunden entfallen.

In der deutschen Wirtschaft dürften vor allem die 2,8 Milliarden Euro auffallen, die Warken als Beitrag der Arbeitgeber auflistet. Neben deren Anteil an den höheren Kassenbeiträgen für Gutverdiener sollen sie auch für  Minijobber mehr zahlen. Der pauschale Beitragssatz von 13 Prozent sei seit 2006 nicht an die steigende GKV-Beitragssatzentwicklung angepasst worden, schreibt das Ministerium. Statt 13 Prozent sollen künftig die regulären 17,5 Prozent fällig werden.

Höherer Eigenanteil beim Zahnarzt

Für die Versicherten von Bedeutung: Die Zuzahlungen für Zahnersatz sollen auf das Niveau von 2020 zurückgefahren werden. Die Zuzahlungen für Medikamente steigen auf bis zu 15 Euro. Zudem soll das Krankengeld sinken, das im Fall einer längeren Krankheit die Kassen nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlen. Statt 70 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze sollen es künftig 65 Prozent sein.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat unterdessen den Plan zur Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern verteidigt. „Es geht mir hier nicht nur um Beitragsgerechtigkeit oder Mehreinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte sie der Mediengruppe RND. Die bisherige Regelung sei ein Beschäftigungshemmnis. Beitragsfrei mitversichert sollen künftig nur noch Ehepartner sein, die Kinder unter sieben Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Dass Warken sich mehr Geld bei den Beitragszahlern beschaffen will, hat auch mit einer Leerstelle in ihrem Referentenentwurf zu tun: Die rund 12 Milliarden Euro Kosten für die Versorgung der Bürgergeldempfänger sollen weiter die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Die von der Reformkommission empfohlene Finanzierung aus Steuermitteln – zu der dann auch die Privatversicherten indirekt beitragen würden – scheiterte am Veto von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). In dessen Haushaltsplanung für 2027 klafft schon so eine Lücke von rund 20 Milliarden Euro.