„Gesichert rechtsextrem“: Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

Die Veröffentlichung dreier Textpassagen über die Thüringer AfD im
Landesverfassungsschutzbericht 2021 war nach Ansicht eines Gerichts rechtlich zulässig. Die Textteile müssten weder
gestrichen noch öffentlich richtiggestellt werden, urteilte das
Verwaltungsgericht Weimar. Damit wurde eine Klage der AfD abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Die AfD hatte nicht gegen die allgemeine Einstufung der Partei als
„gesichert rechtsextrem“
in dem Bericht geklagt, sondern gegen drei bestimmte Passagen. In diesen wurden die zitierten Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und
Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften „Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde“, „Angriffe auf das
Rechtsstaatsprinzip“ und „Geschichtsrevisionismus“.

Die Verteidigung des Thüringer Amts für Verfassungsschutz hatte in der mündlichen Verhandlung
argumentiert, das Amt brauche für eine Einstufung der Thüringer AfD Anhaltspunkte, die dann ein Gesamtbild ergeben. In den Posts habe sich eine bestimmte politische Stoßrichtung abgezeichnet.

In Thüringen wird am kommenden Sonntag ein neues Landesparlament gewählt. Die AfD dürfte in dem Land stärkste Kraft werden, eine Regierungsbildung deshalb schwierig sein.