Geld ans Telefon gehen im Supermarkt künftig ebenso ohne Einkauf

Eine Kassiererin gibt einer Kundin Geld an der Kasse eines Supermarktes.

Stand: 27.11.2025 16:12 Uhr

Um den Zugang zu Bargeld zu verbessern, sollen Einzelhändler künftig Barabhebungen ermöglichen können, ohne dass Kunden etwas kaufen müssen. Das ist Teil neuer EU-Regelungen für Zahlungsdienste.

Wenn der nächste Geldautomat weit weg ist, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig einfacher im Supermarkt Geld abheben können. Das Europaparlament und Vertreter der 27 Mitgliedsländer einigten sich auf ein Gesetzespaket, dass vor allem in ländlichen Regionen den Zugang zu Bargeld erleichtern soll. Das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Staaten müssen das Gesetzespaket noch formal absegnen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in Läden künftig bis zu 150 Euro an der Kasse abheben können, auch wenn sie nichts einkaufen. Bisher geht das in den meisten Supermärkten nur gleichzeitig mit einem Einkauf per Kartenzahlung. In Deutschland können die meisten Bankkundinnen und Kunden auf diese Weise derzeit bis zu 200 Euro abheben.

Mehr Transparenz bei Gebühren

Außerdem führt die EU neue Regeln ein, die Urlaubern beim Geld abheben im Ausland zugute kommen dürften: Ein Geldautomat in der EU muss künftig vorab anzeigen, welche zusätzlichen Gebühren anfallen, etwa weil die Bankkarte nicht zur gleichen Bank gehört wie der Automat. Wer in Dänemark Kronen oder in Polen Zloty abheben will, soll zudem Informationen zum Wechselkurs in Euro bekommen.

Eine weitere Änderung soll Kontoauszüge übersichtlicher machen. Die EU will Händler verpflichten, dass auf dem Kontoauszug künftig der tatsächliche Name des Ladens oder Onlineshops angegeben wird. Heute erscheinen dort häufig zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister, die eine Kartenzahlung lediglich abwickeln.

Erstattungen bei Betrug

Um Betrug zu erschweren, müssen Zahlungsdienstleister wie Banken künftig außerdem prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Dies ist bei bestimmten Zahlungen bereits der Fall. Versagen Anbieter bei der Betrugsprävention, können sie für die Verluste der Kundinnen oder Kunden haftbar gemacht werden.

Im Fokus steht auch Identitätsbetrug, bei dem Betrügerinnen oder Betrüger sich als Mitarbeitende einer Bank oder anderen Zahlungsdienstleisters ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister laut Parlament den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet.

Auch Online-Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen: Sie haften nach Angaben des Europaparlaments künftig gegenüber Banken, die betrogene Kunden entschädigt haben, sollten sie über betrügerische Inhalte informiert worden sein, und diese nicht entfernt haben.

Source: tagesschau.de