GDL darf weiter streiken – Bahn scheitert mit Eilantrag wieder vor Gericht – WELT

Der Streik welcher Lokführergewerkschaft GDL kann weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte am Dienstag in Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht. Am Montagabend schon hatte dasjenige Arbeitsgericht Frankfurt zusammensetzen Antrag aufwärts einstweilige Verfügung des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt.

Bereits zu diesem Zeitpunkt sah sich GDL-Chef Claus Weselsky bestätigt. „Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks welcher GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit probat, die berechtigten Forderungen welcher Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiterzuverfolgen“, teilte welcher Gewerkschafter mit.

Mittlerweile ein gewohntes Bild in Deutschland: Hinweiszettel zum aktuellen GDL-Streik bei der Deutschen Bahn
Mittlerweile ein gewohntes Bild in Deutschland: Hinweiszettel zum aktuellen GDL-Streik unter welcher Deutschen Bahn
Quelle: Getty Images/Sean Gallup

Nun urteilte dasjenige Landesarbeitsgericht genauso wie dasjenige Arbeitsgericht: Die Verhältnismäßigkeit sei nicht zerrissen. Die Ankündigungsfrist welcher GDL sei „genügend“ gewesen. Das Instrument des Wellenstreiks welcher GDL denn Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte welcher Vorsitzende Richter Michael Horcher. Eine grundsätzliche Entscheidung droben eine angemessene Vorlaufzeit zum Besten von Streikankündigungen könne dasjenige Gericht an dieser Stelle nicht treffen. Horcher regte den Gang in eine formale Schlichtung an und appellierte an die Kompromissfähigkeit beider Parteien. Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom Dienstag sind nicht möglich.

GDL-Streik: Bahn spricht von Zumutung zum Besten von die Wirtschaft

Die Gewerkschaft hatte den Ausstand am Sonntagabend angekündigt. Er begann am Montagabend im Güterverkehr und am frühen Dienstagmorgen im Personenverkehr welcher Deutschen Bahn. Das Unternehmen hatte in seinem Eilantrag vor allem argumentiert, dass die Streikankündigung welcher GDL viel zu kurzfristig erfolgt sei.

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Die Bahn sprach von einer Zumutung zum Besten von Millionen von Reisenden und die Wirtschaft. Sie kritisierte die „viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden“ vor dem Streik im Güterverkehr scharf. Wegen des Ausstands stünden nun Lieferungen zum Besten von die Industrie still.

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Die GDL argumentierte, welcher Arbeitskampf sei ein legitimes Mittel, um ihren Forderungen in welcher Tarifrunde Nachdruck zu verleihen. Sie fordert eine Verringerung welcher Wochenarbeitszeit zum Besten von Schichtarbeiter von 38 aufwärts 35 Stunden solange bis 2028 ohne finanzielle Einbußen. Die Bahn war bisher parat, sich aufwärts eine Absenkung aufwärts 36 Stunden unter gleichem Lohn einzulassen. Einen entsprechenden Vorschlag hatten externe Vermittler in moderierten Verhandlungen denn Kompromiss vorgelegt. Die Gewerkschaft lehnt dasjenige ab.

Source: welt.de