„Für Männer ändert sich nichts“: Längere Auslandsreisen nur mit Genehmigung? Pistorius beschwichtigt
„Für Männer ändert sich nichts“Längere Auslandsreisen nur mit Genehmigung? Pistorius beschwichtigt
07.04.2026, 20:06 Uhr
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Laut neuem Wehrdienstgesetz müssen sich Männer unter 45 Jahren formal bei der Bundeswehr abmelden, wenn sie länger ins Ausland reisen. Derzeit sei dies aber nicht nötig, beruhigt die Bundeswehr und der Verteidigungsminister. Ein Hintertürchen bleibt aber offen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius will nach Berichten über eine Genehmigungspflicht für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer umgehend Klarheit schaffen. Noch in dieser Woche werde eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, sagte der SPD-Politiker. Er wolle dabei vor allem unnötige Bürokratie vermeiden.
„Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, sagte Pistorius. Und: „Ein längerer Auslandsaufenthalt muss also auch nicht angezeigt werden. Dafür sehen wir eine Ausnahme von der im Gesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht vor.“
Als Grund nannte er, dass der neue Wehrdienst freiwillig sei. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen. „Dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt. Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist. Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt“, sagte Pistorius. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten seien aber angehalten, Umzüge anzuzeigen.
Verwirrung zu Ostern
Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt: Demnach müssen sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte durch die seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Die Bundeswehr schrieb dazu: „Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden.“ Das könnte sich allerdings ändern, „wenn sich die Sicherheitslage verschärfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte“. Für diesen Fall habe das Verteidigungsministerium mit dem neuen Gesetz vorgesorgt.
Sollte eine Ausreisegenehmigung wieder erforderlich werden, wären die Karrierecenter der Bundeswehr für eventuelle Genehmigungen zuständig, erklärte die Bundeswehr. Hier müssten sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren dann bei Aufenthalten über drei Monate eine Genehmigung einholen.
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden.
Source: n-tv.de