Frühere VW-Manager scheitern mit Geldforderungen vor Gericht
Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig sind am Montag etwa drei Dutzend frühere Führungskräfte des Volkswagen-Konzerns mit dem Versuch gescheitert, Gehaltserhöhungen und den zweiten Teil eines Inflationsausgleichs in Höhe von 1000 Euro einzuklagen. Die Kläger hatten sich auf eine Zusage aus dem März 2023 berufen, laut der Leistungen aus dem kurz zuvor geschlossenen Tarifvertrag für alle Beschäftigte der Volkswagen AG auch für Teile des Managements und außertariflich Beschäftigte gelten sollten. Im Kern ging es um eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent. Im Februar 2024 hatte VW den Klägern dann mitgeteilt, dass sie auf die Leistungen wohl verzichten mussten. Der Grund: „Ergebnisverbesserungsprogramme in der Volkswagen AG“, sprich: Sparprogramme, mit denen der Konzern auf Absatzschwäche und niedrige Renditen reagieren will.
Insgesamt haben etwa 100 Manager in Braunschweig geklagt. Am Montag wurden die ersten 26 Fälle verhandelt. Wie am Nachmittag bekannt wurde, wies das Gericht die Klagen in 23 Fällen zurück. In drei weiteren Fällen sollen von Klägerseite noch Schriftsätze nachgereicht werden, bevor die Richter Anfang November auch in diesen Fällen entscheiden wollen. Zuvor war erwartet worden, dass die Kläger im Falle einer Niederlage wohl die nächste Instanz anrufen werden. Genaueres wurde am Montag zunächst nicht bekannt. Vom Konzern heißt es: „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist, und begrüßen die Entscheidung der Kammer.“
Zweite Runde im Ringen um Haustarif
Im Fall der Klagen vor dem Arbeitsgericht Braunschweig geht es um Manager, die das Unternehmen zum weit überwiegenden Teil schon verlassen haben, nachdem sie sogenannte „Zeit-Wertpapiere“ in Anspruch genommen haben. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Sozialleistung, mit der Beschäftigte aus ihrem Entgelt und der Arbeitszeit bestimmte Guthaben aufbauen können, um schon vor der Altersrente freigestellt zu werden. Neben den Klagen früherer Führungskräfte der Volkswagen AG gibt es laut dem Gericht auch einige ähnliche Fälle der Volkswagen Bank und der Tochtergesellschaft VW Financial Services. Eine genaue Begründung, warum ihre Klagen abgewiesen wurden, lag am Nachmittag zunächst nicht vor.
Die Krise des Volkswagen-Konzerns hatte zuletzt viel Aufmerksamkeit auf die Vergütung der Beschäftigten gelenkt. Der Haustarifvertrag bietet Mitarbeitern einige Vorteile gegenüber dem Flächentarif der Metall- und Elektroindustrie. Vor allem im „indirekten Bereich“, wie VW seine Stellen in der Verwaltung und anderen Abteilungen jenseits der Produktion nennt, sind viele Angestellte in hohen Tarifgruppen eingruppiert, verdienen also sehr gut. Das Gleiche gilt für die außertariflich angestellten Führungskräfte. In den aktuellen Verhandlungen um einen neuen Haustarif fordert die IG Metall wie in der Fläche ein Lohnplus von 7 Prozent. VW hingegen pocht auf eine „nachhaltige Kostenentlastung, um in neue Technologien investieren und Arbeitsplätze sichern zu können.