Friedensgesellschaft sieht in Genehmigungspflicht Vorbereitung zu Händen volle Wehrpflicht

Der politische Geschäftsführer der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), Yannick Kiesel, sieht in der jetzt bekannt gewordenen Regel des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, eine Vorbereitung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht. „Wir kritisieren den entsprechenden Paragrafen im Wehrdienstmodernisierungsgesetz auf das Schärfste“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

„Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft.“ Kiesel fügte hinzu: „Hier wird die Basis für eine vollständige Wehrpflicht geschaffen. Wer heute Ausreisen genehmigen lässt, zieht morgen Menschen zwangsweise ein.“

Männer im wehrpflichtigen Alter müssen sich längere Auslandsaufenthalte seit der seit Jahresbeginn geltenden Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium hatte am Samstag einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Rundschau“ über diese bislang kaum bekannte Regelung für Männer im Alter zwischen 18 und 45 Jahren bestätigt, auch WELT berichtete.

Die DFG-VK gehe jedenfalls fest davon aus, dass in den kommenden Jahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werde. In diesem Zusammenhang werde der nun diskutierte Paragraf nicht nur bestehen bleiben, sondern auch verstärkt zur Anwendung kommen. Man lasse ihn deshalb juristisch prüfen. Die DFG-VK versteht sich als Interessenvertretung der Kriegsdienstverweigerer und betreut diese.

Die Wehrdienstreform war zum 1. Januar in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe.

Source: welt.de