Freiwillige „Chatkontrolle“ vor dem Aus – EU-Einigung gescheitert

Nahaufnahme mit Finger über den Messenger-Apps WhatsApp, Signal und Telegram auf einem Smartphone

Stand: 16.03.2026 • 20:52 Uhr

Messengerdienste und Online-Plattformen dürfen private Kommunikation in der EU bald nicht mehr freiwillig auf kinderpornografische Inhalte überprüfen. EU-Staaten und Parlament haben keinen Kompromiss gefunden.

Die sogenannte freiwillige „Chatkontrolle“ in der EU läuft am 3. April aus. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss einigen, teilte eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mit.

Eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln hatte es Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn bisher erlaubt, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden.

Dabei ging es vor allem um Bilder und Videos. Von der temporären Regelung hatten auch die Tech-Unternehmen Google und Microsoft Gebrauch gemacht.

Jahrelanger Streit ohne Ergebnis

Die EU-Länder ringen bei dem Thema bereits seit Jahren um eine gemeinsame Position. Die Kommission schlug schon 2022 vor, die Chat-Kontrollen verpflichtend zu machen. Demnach sollten Chats automatisiert gescannt werden, um Nachrichten mit kinderpornografischen Inhalten zu finden und bei Ermittlungsbehörden anzuzeigen.

Dieser Vorschlag scheiterte jedoch unter anderem am Widerstand der Bundesregierung. Die EU-Staaten setzten stattdessen auf dauerhaft freiwillige Kontrollen. Diese sollten dann nach drei Jahren überprüft werden, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.

Parlament wollte Einschränkungen

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten aber vergangene Woche für eine Befristung der Regeln bis zum 3. August 2027. Außerdem sah ihr Vorschlag vor, nur Nutzerinnen und Nutzer zu kontrollieren, die von Justizbehörden als Verdächtige identifiziert wurden – also nicht mehr grundsätzlich zu scannen.

Die Parlamentarier wollten die Maßnahmen auch auf Material beschränken, das etwa von Strafverfolgungsbehörden als potenzielles Missbrauchsmaterial gemeldet wurde. Darüber hatten EU-Parlament und EU-Staaten nun verhandelt. Aber es kam nicht zu einer Kompromisslösung.

„Nun gibt es eine Lücke“

Die Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft beklagte die nun entstandene Lücke. Das Scheitern der Verlängerung werde Auswirkungen darauf haben, „wie wir die Opfer dieses schrecklichen Verbrechens retten und die Täter vor Gericht stellen können.“

Die im Europaparlament für das Gesetz zuständige Abgeordnete Birgit Sippel teilte mit, angesichts der auslaufenden Übergangsregelung gelte es nun, das Bewusstsein der Nutzer „für diese Online-Brutalität zu schärfen“. Zudem müsse man die Strafverfolgungsbehörden stärken und „ihre Kapazitäten zur verhältnismäßigen Bekämpfung der Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet“ auszubauen.

Source: tagesschau.de