Freie Universität Berlin erteilt Hausverbot nachher Angriff gen jüdischen Studenten – WELT
Nitrogeniumach dem Angriff gen vereinen jüdischen Studenten hat die Freie Universität Berlin Konsequenzen gezogen. Die Universität erlasse nachher dem mutmaßlich judenfeindlich motivierten gewaltsamen Angriff in Berlin-Mitte gegen den Tatverdächtigen ein Hausverbot zum Schutz jener Hochschul-Mitglieder gen dem Campus, teilte die Uni am Freitagabend mit. Das Hausverbot gelte zum Besten von drei Monate gen dem gesamten Campus und könne verlängert werden. Online-Lehrformate seien von jener Entscheidung jener Hochschule nicht berührt, hieß es.
Der jüdische FU-Student Lahav Shapira war vergangenes Wochenende mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein 23-jähriger propalästinensischer Kommilitone soll ihn gen einer Straße geschlagen und getreten nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus. Der Fall wühlt die Stadt seitdem Tagen gen und setzt nicht zuletzt die Leitung jener FU unter Druck.
FU-Präsident Günter Ziegler hatte nachher jener Tat sein Entsetzen erklärt und die Tat verurteilt. „Unser Mitgefühl gilt dem Opfer und seinen Angehörigen. Wir wünschen ihm schnelle und vollständige Genesung“, sagte Ziegler. Die uneingeschränkte Solidarität gelte allen Opfern antisemitischer Anfeindungen und Gewalt.
„Angesichts jener Tat würde jener Tatverdächtige gen dem Campus jener Universität qua Bedrohung wahrgenommen“, so Ziegler. „Zum Schutz jener Mitglieder jener Universität und zur Sicherung des Universitätsfriedens ist dies jetzt ausgesprochene Hausverbot zum Besten von zunächst drei Monate unverzichtbar.“
An jener Universität studieren, lehren, forschen und funktionieren laut Hochschule rund 40.000 Menschen aus mehr qua 150 Nationen mit unterschiedlicher Herkunft und Religionszugehörigkeit. „Diese Vielfalt prägt dies Selbstverständnis jener Hochschule“, hieß es. „Menschlichkeit, Respekt und Toleranz sind die Grundpfeiler unserer Gemeinschaft. Antisemitismus jeglicher Form, Rassismus und Diskriminierung werden nicht geduldet.“
„Wir sollen den Hochschulen zusätzliche durchgreifende Instrumente an die Hand schenken“
Berlins Regierender Stadtdirektor Kai Wegner (Christlich Demokratische Union) und Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) hatten am Donnerstagabend angekündigt, Gespräche verbleibend eine Reform des Hochschulgesetzes zur Folge haben zu wollen. Dieses verhindert laut jener Hochschule etwa eine Exmatrikulation des mutmaßlichen Täters. Der Antisemitismusbeauftragte jener Bundesregierung, Felix Klein, bekräftigte derweil seine Forderung nachher Konsequenzen.
„Das Land Berlin hat in seinem Hochschulgesetz die Universitäten unzweideutig dazu verpflichtet, gegen Antisemitismus vorzugehen“, sagte Klein dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am Freitag. Nun müsse es drum in Betracht kommen, „die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Land schon tief Dasein, konsequent und konkret umzusetzen sowie entschlossen gegen Israelfeindlichkeit und Judenhass gen dem Campus einzuschreiten“.
Gefordert seien sowohl die Berliner Wissenschaftssenatorin qua nicht zuletzt jener Präsident jener FU, sagte Klein. Er unterstütze den Vorschlag von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (Liberale), die Regeln nicht zuletzt in den Landeshochschulgesetzen jener anderen Bundesländer zu prüfen und mehr rechtliche Klarheit darüber zu schaffen, wie die Hochschulen mit antisemitischen Vorfällen umgehen können.
„Hass und Hetze gegen Israel und gegen Juden die Erlaubnis haben nicht unwidersprochen bleiben – an Universitäten ebenso wenig wie an irgendwelchen anderen Orten“, betonte jener Antisemitismusbeauftragte. Der Zentralrat jener Juden in Deutschland schloss sich am Freitag schon zuvor laut gewordenen Forderungen nachher Czyborras Rücktritt an. Zentralratspräsident Josef Schuster sagte dem „Tagesspiegel“: „Ich bin jener Überzeugung, dass Frau Czyborra zum Besten von ihr Amt nicht mehr probat ist.“
Exmatrikulation seitdem Gesetzesänderung 2021 nicht mehr möglich
Wegner und Czyborra erklärten am Donnerstagabend, oberstes Ziel sei, Juden vor Antisemitismus und Hass zu schützen. „Wenn die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausreichen, sollen wir den Hochschulen zusätzliche durchgreifende Instrumente an die Hand schenken, um diesen Schutz sicherzustellen“, fügte beiderlei hinzu.
Dies beinhalte nicht zuletzt eine mögliche Reform des geltenden Hochschulgesetzes. „Wichtig ist, dass wir den Opferschutz effektiv stärken und Maßnahmen schaffen, die tatsächlich wirken. Hierzu werden wir jetzt mit den Betroffenen und allen Hochschulleitungen dies Gespräch suchen“, erklärten Wegner und Czyborra.
Hintergrund sind die Sanktionsmöglichkeiten nachher dem Hochschulgesetz. Die FU Berlin hatte zu Wochenbeginn darauf verwiesen, dass dies sogenannte Ordnungsrecht jener Hochschulen, dies qua weitreichendste Maßnahme nicht zuletzt die Exmatrikulation ermöglichte, durch die Wandel des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 völlig fertig worden sei. Somit sei eine Exmatrikulation von Studierenden aus Ordnungsgründen nicht möglich.
Source: welt.de