Frankreich: Staatsanwalt fordert erneut fünf Jahre Kandidaturverbot zum Besten von Le Pen

Die
Staatsanwaltschaft fordert im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen
und weitere Vertreter der Partei Rassemblement National (RN) erneut ein Kandidaturverbot. „Wir werden Sie bitten, die strafrechtliche Verantwortlichkeit
umfassend zu bestätigen“, hatte Staatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchet an die Richter gewandt angekündigt. Am Abend forderte er konkret weitere fünf Jahre Kandidaturverbot für die Rechtspopulistin.

Anders als von der vorangegangenen Instanz entschieden, sollte das Verbot aber nicht unmittelbar gelten. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung und eins in Form einer elektronischen Fußfessel. Das Urteil des Berufungsgerichts wird im Sommer erwartet. Es entscheidet über die von Le Pen angestrebte vierte Präsidentschaftskandidatur.

Prozess um Veruntreuung von EU-Geldern

Im Berufungsprozess ging es erneut um den Vorwurf, Le Pen
habe ein System aufgebaut, um die von der EU gezahlten Gehälter der
Assistenten der EU-Abgeordneten zur Sanierung der Parteifinanzen zu
nutzen
. Zahlreiche Mitarbeiter von EU-Abgeordneten des RN hatten laut
einem offiziellen Organigramm der Partei tatsächlich Aufgaben, die mit
dem Brüsseler Job nicht vereinbar waren.

Im Berufungsprozess
beteuerten Le Pen
und ihre zehn Mitangeklagten erneut ihre Unschuld – aber hin und wieder
ließen sich aus ihren Antworten zaghafte Eingeständnisse herauslesen.
„Lag es an der schlechten Organisation der Partei? Vielleicht“, räumte
Le Pen ein. Nebenher warf sie der Verwaltung des EU-Parlaments vor,
früher „viel kulanter“ gewesen zu sein. Ihr Ex-Partner Louis Aliot, Bürgermeister von
Perpignan, verwies ebenfalls auf ein „gewisses Chaos“ in der Partei.
Anders als während des ersten Prozesses verzichtete die gelernte
Anwältin Le Pen darauf, den Richtern vorzuwerfen, ihr aus politischen Gründen den Prozess machen zu wollen.

Vier Jahre Haft für Le Pen

Im März 2025 war Le Pen
in erster Instanz zu vier Jahren Haft und einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt worden. Von der Haftstrafe wurden zwei Jahre auf Bewährung und
zwei in Form einer elektronischen Fußfessel verhängt. Diese Strafe wurde wegen
des Berufungsprozesses aufgeschoben – das fünfjährige Verbot, bei Wahlen anzutreten, galt jedoch sofort.

Sollten die Richter dieses
bestätigen, könnte sie bei der nächsten Präsidentschaftswahl, die im
April 2027 ansteht, nicht antreten. In diesem Fall soll der 30 Jahre
alte Parteichef des Rassemblement National (RN), Jordan Bardella
,
übernehmen. Obwohl er Le Pen zu Beginn des Prozesses noch seine „volle Unterstützung“
zusicherte, hatte er sich während des Prozesses nicht im
Gerichtssaal blicken lassen.

Wahlkampf mit Fußfessel?

Es ist jedoch auch möglich, dass die
Berufungsrichter das Kandidaturverbot auf zwei Jahre verringern und die
Haftstrafe ebenfalls reduzieren oder ganz fallen lassen. Während des Berufungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft
mehrere umstrittene Verträge ausgeklammert, wodurch sich der
mutmaßliche Schaden um 1,4 Millionen Euro verringerte. In diesem Fall könnte die 57-Jährige möglicherweise noch zur Wahl antreten, eine Präsidentschaftskandidatin mit elektronischer Fußfessel im Wahlkampf
scheint jedoch derzeit kaum vorstellbar. 

Mit der Urteilsverkündung wird im Juni gerechnet. Le Pen
kann auch noch vor das höchste Berufungsgericht ziehen, hatte aber
bereits angekündigt, die Kandidatenfrage im kommenden Sommer zu
entscheiden.