Frankreich: Berufungsgericht bestätigt weitere Verurteilung von Nicolas Sarkozy
Das oberste Berufungsgericht Frankreichs hat die Verurteilung des früheren Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen illegaler Wahlkampffinanzierung bestätigt. Der Kassationsgerichtshof in Paris bestätigte ein entsprechendes Urteil und wies damit die Revision des 70-Jährigen ab, wie das Gericht mitteilte. Sarkozy war in dem Verfahren zuvor zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, wovon sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Dieses Urteil ist durch die Entscheidung des Kassationsgerichts rechtskräftig.
Ins Gefängnis muss Sarkozy aber voraussichtlich nicht: Es ist möglich, dass ein Richter entscheidet, dass er die verbliebenen sechs Monate Haft durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel verbüßen darf.
Erlaubte Wahlkampfkosten um knapp das Doppelte überschritten
In dem Fall geht es um Sarkozys gescheiterten Wahlkampf zur Wiederwahl als Präsident im Jahr 2012. Sarkozy hatte damals die Obergrenze für Wahlkampfkosten von 22,5 Millionen Euro um knapp das Doppelte überschritten. Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System
fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP – inzwischen Les
Républicains – getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, er soll aber wichtige Hinweise ignoriert haben.
In Frankreich sind die Ausgaben für den Wahlkampf gedeckelt, um mehr
Chancengleichheit zwischen den Kandidatinnen zu schaffen. Das Kassationsgericht befasste sich nicht mit den Vorwürfen selbst, sondern prüfte lediglich, ob es Verfahrensfehler gegeben hat.
Erst im September war Sarkozy wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in der Affäre um libysche
Wahlkampfgelder zu fünf Jahren Haft mit sofortiger Vollstreckung
verurteilt worden. Nach drei Wochen im Gefängnis wurde er Anfang
November vorzeitig entlassen. Das Berufungsverfahren in dieser
Angelegenheit ist für Frühjahr 2026 geplant.
Bereits im Dezember 2024 war Sarkozy wegen versuchter Richterbestechung rechtskräftig zu einem Jahr
Freiheitsstrafe verurteilt worden, die durch das Tragen einer
elektronischen Fußfessel verbüßt werden musste. Aus Altersgründen musste
er diese nur drei Monate lang tragen.