Frankfurt bemüht sich um Regeln zu Händen E-Scooter

Der Sprecher der Stadt Gelsenkirchen stellt etwas klar: „Wir wollen E-Scooter nicht verbieten.“ Das war Ende voriger Woche in den Schlagzeilen zu lesen, aber wie so oft bei juristischen Fragen ist es etwas komplizierter. Die Stadt wollte den Anbietern vorschreiben, dass sich Nutzer der Elektroroller beim Mieten mit Personalausweis oder Führerschein identifizieren müssen. Gegen diese Auflage haben Bolt und Tier, die in der Stadt im Ruhrgebiet E-Scooter aufgestellt hatten, geklagt. Ihren Eilantrag auf Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht abgelehnt, Bolt und Tier mussten ihre E-Scooter einsammeln. In der Hauptsache steht eine Entscheidung noch aus, ob eine Identitätsprüfung den Anbietern vorgeschrieben werden kann.