Flugverkehr, öffentlicher Dienst, Lachgas – Das sind die wichtigsten Änderungen im April
Der Monat April bringt eine ungewöhnliche Menge an Neuregelungen für die Deutschen. Von neuen Kassenleistungen und einem Lachgas-Verbot bis hin zu stärkeren Rechten für leibliche Väter. Längst nicht alle Änderungen sind dabei Fortschritte.
Der April bringt in Deutschland eine ungewöhnliche Dichte an Neuregelungen, die das Alltagsleben vieler Menschen unmittelbar berühren. Ob Gesundheitsversorgung, Familienrecht, Reisen, Arbeit oder Verbraucherschutz – kaum ein Lebensbereich bleibt unberührt. Manche Änderungen sind das Ergebnis jahrelanger politischer Debatten und gerichtlicher Mahnungen, andere folgen europäischen Vorgaben, wieder andere reagieren auf gesellschaftliche Entwicklungen, die den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen haben. Gemeinsam ist ihnen, dass sie ab diesem Monat Wirklichkeit werden – ob man davon weiß oder nicht.
Die Bandbreite reicht von der neuen Lungenkrebsvorsorge für Risikogruppen, die erstmals als Kassenleistung anerkannt wird, über das Verbot von Lachgas als Partydroge bis hin zu gestärkten Rechten für leibliche Väter im Familienrecht. Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und im Baugewerbe profitieren von Lohnerhöhungen, Vielflieger müssen ihre Kreditkarte neu beantragen, und wer in den kommenden Wochen ins Ausland reist, sollte am Flughafen deutlich mehr Zeit einplanen als gewohnt. Nicht alle Neuerungen sind Verbesserungen: Psychotherapeuten sehen sich mit sinkenden Honoraren konfrontiert – mit möglicherweise spürbaren Folgen für eine Versorgungslage, die ohnehin schon angespannt ist.
Verbot von Lachgas als Partydroge
Ab April 2026 tritt in Deutschland ein neues Verbot für den Verkauf und Besitz von Lachgas als Partydroge in Kraft, das vor allem dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dient. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz wird um eine neue Anlage erweitert, in die neben Distickstoffmonoxid (Lachgas) auch 1,4-Butandiol (BDO) und Gamma-Butyrolacton (GBL) aufgenommen werden – letztere zwei als Ausgangsstoffe für sogenannte K.-o.-Tropfen, die zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden. Der Verkauf über den Online-Handel und über Automaten wird ebenfalls untersagt. Für industrielle Verwendungszwecke gelten weiterhin Ausnahmen. Der Gesetzgeber hat die Regelungen bewusst zielgenau gestaltet, da es sich um Chemikalien mit breiten legalen Anwendungen handelt.
Neue Kassenleistung für Risikogruppen
Eine potenziell lebensrettende Neuerung gibt es im Gesundheitsbereich. Starke Raucher haben ab April Anspruch auf eine jährliche, kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT), die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Anspruchsberechtigt sind gesetzlich Versicherte zwischen 50 und 75 Jahren mit mindestens 25 Jahren starkem Zigarettenkonsum und mindestens 15 Packungsjahren; bei ehemaligen Rauchern darf der Rauchstopp nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Ein Packungsjahr bezeichnet den Konsum von einer Schachtel Zigaretten täglich über ein Jahr.
Das Programm ist allerdings keine schnelle Terminbuchung beim Radiologen, sondern eine strukturierte Versorgungskette: Zunächst klärt ein Haus- oder Internist die Anspruchsberechtigung und führt ein Informationsgespräch über Nutzen und Risiken. Erst dann erfolgt eine Überweisung an eine teilnehmende Radiologiepraxis mit spezieller Genehmigung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bei auffälligen Befunden ist außerdem eine unabhängige Zweitbefundung vorgesehen. Die Terminvergabe könnte allerdings noch eine Weile dauern, da die radiologischen Kapazitäten erst sukzessive aufgebaut werden. Betroffene sollten das Gespräch mit dem Hausarzt frühzeitig suchen.
USB-C jetzt auch für Laptops
Nachdem die EU-Regelung zum einheitlichen USB-C-Ladeanschluss bereits seit Ende 2024 für Smartphones, Kopfhörer und Tablets gilt, wird sie ab dem 28. April 2026 auf Laptops ausgeweitet. Die EU-Richtlinie erfasst dabei alle tragbaren Computer – Notebooks, Ultrabooks, Hybridgeräte, Convertibles und Netbooks. Wer sich in diesen Wochen ein neues Gerät kauft, kann es künftig prinzipiell mit demselben Ladekabel versorgen wie sein Handy.
Praktisch bedeutet die Regelung auch: Hersteller müssen Laptops künftig zwingend ohne Netzteil anbieten. Wer ein vorhandenes USB-C-Ladegerät weiterverwenden kann, soll nicht mehr gezwungen sein, ein neues zu kaufen. Ob ein Netzteil enthalten ist, muss zudem durch ein Piktogramm kenntlich gemacht werden – auch im Online-Handel, direkt neben der Preisangabe. Für Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz und Vergleichbarkeit beim Kauf. Apple verkauft sein neues Macbook Neo in Europa bereits ohne Ladegerät.
Neues Ein- und Ausreisesystem in der EU
Ab dem 10. April 2026 wird das europäische Ein- und Ausreisesystem (Entry-Exit-System, EES) an allen Luft- und Seeaußengrenzen Deutschlands vollständig in Betrieb genommen. Der April-Termin ist dabei kein Startschuss, sondern der Abschluss einer seit Oktober 2025 laufenden Einführungsphase. Das EES war ursprünglich für November 2024 geplant gewesen, wurde aber wegen erheblicher technischer Herausforderungen mehrfach verschoben.
Für Reisende aus Ländern außerhalb der EU – also etwa Amerikaner, Briten oder Australier – bedeutet das eine grundlegende Veränderung beim Grenzübertritt: Das EES erfasst biometrische Daten wie vier Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild sowie Reisedokumentdaten und protokolliert automatisch, wann und wo Nicht-EU-Bürger den Schengen-Raum betreten oder verlassen. Die Behörden können damit künftig automatisch erkennen, wenn jemand seinen erlaubten Aufenthalt überschreitet.
Die bisherigen Erfahrungen aus anderen EU-Ländern stimmen wenig optimistisch. Berichte zeigen, dass Grenzkontrollen in einigen Fällen bis zu 70 Prozent länger dauern als zuvor – mit Wartezeiten von bis zu drei Stunden in Spitzenzeiten. Portugal hatte das System am Flughafen Lissabon zwischenzeitlich vollständig ausgesetzt, nachdem es zu massiven Verzögerungen gekommen war. Die großen europäischen Luftfahrtverbände warnten in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission vor einem Kollaps im Sommerreiseverkehr. Die Kommission hat darauf reagiert und den Mitgliedstaaten erlaubt, das System nach der Volleinführung bis zu 90 Tage lang teilweise auszusetzen, um Staus in Stoßzeiten zu bewältigen. Wer in den kommenden Wochen einen Flug plant, sollte deutlich mehr Puffer einplanen als gewohnt.
Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst
Zum 1. April tritt die erste Stufe des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder in Kraft. Die Erhöhung sieht ein Plus von 2,8 Prozent vor, wobei ein sozialer Mechanismus eingebaut wurde: Die Mindestklausel garantiert eine Erhöhung von mindestens 100 Euro pro Monat. Dieser Sockelbetrag kommt überproportional den unteren und mittleren Entgeltgruppen zugute – also jenen Kräften in Schulen, Kitas und kommunalen Verwaltungen, die die Hauptlast der gestiegenen Lebenshaltungskosten zu tragen hatten. Auch der Nachwuchs profitiert: Auszubildende und dual Studierende erhalten monatlich 60 Euro mehr.
Parallel dazu vollzieht sich im deutschen Bauhauptgewerbe ein historischer Schritt. Mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung wird zum 1. April die vollständige Lohnangleichung zwischen Ost und West finalisiert. Während die Löhne im Westen planmäßig um 3,9 Prozent steigen, erfahren die Beschäftigten im Osten eine entsprechend höhere Anpassung, um die verbliebene Lücke endgültig zu schließen. Ausbildungsvergütungen steigen auf 1122 Euro bereits im ersten Lehrjahr.
Kreditkarte für Vielflieger
Im Finanzbereich betrifft eine weitere Änderung Millionen von Vielfliegern: Die langjährige Kooperation zwischen Lufthansa Miles & More und der DKB läuft aus. Neuer Kartenausgeber wird die Deutsche Bank. Bestehende Karten verlieren ihre Gültigkeit; für das Nachfolgemodell ist ein vollständiger Neuantrag inklusive Identitätsprüfung und Bonitätscheck erforderlich. Wer den Wechsel versäumt, riskiert nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes, der an viele dieser Karten geknüpft ist, sondern unter Umständen auch den Verfall gesammelter Meilen, sofern kein Bestandsschutz besteht. Betroffene sollten den Wechsel nicht auf die lange Bank schieben.
Mehr Rechte für leibliche Väter
Im Familienrecht tritt ebenfalls zum 1. April eine Reform in Kraft, die das Bundesverfassungsgericht seit Jahren angemahnt hatte. Leibliche Väter erhalten deutlich gestärkte Rechte, um die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Bisher war dies oft ausgeschlossen, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater bereits eine sozial-familiäre Beziehung bestand. Künftig ist eine Anfechtung leichter möglich – allerdings unter klaren Bedingungen. Ein DNA-Nachweis bleibt Pflicht, und die Anfechtung darf dem Kindeswohl nicht widersprechen. Ab einem Alter von 14 Jahren können Kinder einer Anfechtung durch den leiblichen Vater aktiv widersprechen, um gewachsene familiäre Bindungen zu schützen.
Psychotherapie-Honorare sinken
In einem Bereich, in dem Patienten ohnehin schon monatelang auf einen Therapieplatz warten, bringt der April eine Verschlechterung. Die Honorare für psychotherapeutische Behandlungen sinken um 4,5 Prozent. Psychotherapeuten haben bereits juristische Schritte angekündigt. Die Krankenkassen verweisen dagegen auf die Honorarzuwächse der vergangenen Jahre. Fachleute warnen, dass niedergelassene Therapeutinnen und Therapeuten als Reaktion ihre Kassenzulassungen aufgeben oder schlicht weniger Kassenpatienten aufnehmen könnten. Für die ambulante Versorgungslage – ohnehin eines der drängendsten Probleme im deutschen Gesundheitssystem – wäre das ein weiterer Rückschritt.
Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzcentrum von WELT und „Business Insider Deutschland“ geschrieben.
Thomas Heuzeroth ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet über Verbraucher- und Technologiethemen, Unterhaltungselektronik und Telekommunikation.
Source: welt.de