Fluggastrechte: EU-Gericht stärkt Fluggastrechte im Rahmen Verspätungen
Wenn eine Airline eigene Entscheidungen trifft, die zu Verspätungen bei einem ihrer Flüge führt, kann sie sich nicht auf einen ungewöhnlichen Umstand bei einem vorherigen Flug berufen. Das hat das Gericht der Europäischen
Union in Luxemburg entschieden.
Zwei Fluggäste hatten 400 Euro Entschädigung verlangt, weil ihr Flug
von Düsseldorf nach Bulgarien mehr als drei Stunden Verspätung hatte.
Die Fluggesellschaft wollte dafür nicht die Verantwortung übernehmen und berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand bei einem vorangegangenen Flug. Diesen Umstand hatte die Fluggesellschaft nach Auffassung des Gerichts jedoch selbst hervorgerufen, indem sie entschieden hatte, auf Passagiere zu warten, die in langen Schlagen vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn standen. Zu den ungewöhnlichen Wartezeiten war es aufgrund von Arbeitsüberlastung des Personals gekommen.
Den anschließenden Flug ab Düsseldorf organisierte die Airline um und führte ihn mit einer anderen Maschine durch. Das sorgte für die Verspätung des betroffenen Flugs.
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