Familienrecht: Italien verbietet Leihmutterschaften nicht zuletzt im Ausland

Das italienische Parlament hat ein Gesetz bewilligt, das Leihmutterschaften im Ausland unter Strafe stellt. Einen entsprechenden Entwurf nahm der Senat mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Parlamentskammer, hatte dem Entwurf schon zuvor zugestimmt. 

Die rechte Regierungskoalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot mit dem Schutz der traditionellen Familie. „Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmuttern unter Strafe stellt, ist endlich Gesetz“, schrieb die Regierungschefin bei X.

Harte Kritik kam aus der Opposition, die den Entwurf als einen „nutzlosen“, „verfassungswidrigen“, „mittelalterlichen“ und „gegen Kinder und Regenbogenfamilien gerichteten“ Text bezeichnete, wie die Zeitung La Repubblica zitierte. Das Gesetz nehme den Kritikerinnen und Kritikern zufolge homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit, sich den Kinderwunsch zu erfüllen.

Verbot in Italien gilt bereits seit 2004

In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits seit 2004 verboten. Auf einen Verstoß stehen bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro. Es war bisher aber möglich, im Ausland eine Leihmutterschaft zu nutzen. Mit dem Beschluss vom Mittwoch wird der Straftatbestand des bestehenden Gesetzes um das Ausland erweitert.

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind aus und überlässt es nach der Geburt den sogenannten Wunscheltern, die dabei in der Regel auch die genetischen Eltern des Kindes sind.

Auch in Deutschland und vielen weiteren Ländern sind Leihmutterschaften verboten, in anderen Ländern mit Einschränkungen erlaubt wie etwa Teilen der USA und Kanada. Daher gehen Wunscheltern häufig ins Ausland, um dort eine Leihmutter zu finden.