Familienrecht: Italien verbietet Leihmutterschaften im Ausland
Das italienische Parlament hat ein Gesetz bewilligt, das Leihmutterschaften im Ausland unter Strafe stellt. Einen entsprechenden Entwurf nahm der Senat mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Parlamentskammer, hatte dem Entwurf schon zuvor zugestimmt.
Die rechte Regierungskoalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot mit dem Schutz der traditionellen Familie. In Italien selbst sind Leihmutterschaften zwar ohnehin verboten, es war bisher aber möglich, sie im Ausland zu nutzen. Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind aus und überlässt es nach der Geburt den sogenannten Wunscheltern, die dabei in der Regel auch die genetischen Eltern des Kindes sind.
Auch in Deutschland und vielen weiteren Ländern sind Leihmutterschaften verboten, in anderen Ländern nur mit Einschränkungen erlaubt. Daher gehen Wunscheltern häufig ins Ausland, um dort eine Leihmutter zu finden.
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Das italienische Parlament hat ein Gesetz bewilligt, das Leihmutterschaften im Ausland unter Strafe stellt. Einen entsprechenden Entwurf nahm der Senat mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Parlamentskammer, hatte dem Entwurf schon zuvor zugestimmt.
Die rechte Regierungskoalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot mit dem Schutz der traditionellen Familie. In Italien selbst sind Leihmutterschaften zwar ohnehin verboten, es war bisher aber möglich, sie im Ausland zu nutzen. Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind aus und überlässt es nach der Geburt den sogenannten Wunscheltern, die dabei in der Regel auch die genetischen Eltern des Kindes sind.