Familienpolitik: Neue Regelungen beim Elterngeld in Kraft getreten

Beim Elterngeld gelten ab sofort neue Einkommensgrenzen. Die Änderungen sind an diesem Montag in Kraft getreten und in Verbindung stehen zu Geburten seither dem 1. April. Eltern, die nachdem welcher Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, nach sich ziehen nur noch solange bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro verdongeln Elterngeldanspruch

Bislang war welcher Anspruch klar großzügiger gefasst gewesen: Kein Elterngeld erhielten bisher nur Paare ab einer Einkommensobergrenze von 300.000 Euro. In einem Jahr soll die Einkommensgrenze dann aufwärts 175.000 Euro gesenkt werden. Die Grenzen pro Alleinerziehende sollen an jene welcher Paare entsprechend den Wünschen hergerichtet werden.

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen minus welcher Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und welcher Freibeträge. Es ist aus diesem Grund niedriger qua dasjenige Bruttoeinkommen. 

Eine weitere Neuerung betrifft die Zahl welcher Monate, in denen beiderlei Elternteile synchron Elterngeld beziehen können: Bleiben beiderlei Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch pro maximal verdongeln Monat und intrinsisch welcher ersten zwölf Monate des Kindes möglich. Bislang waren solange bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich.