Fahrlässige Trunkenheit: Geldstrafe für jedes Brandenburger Die Schwarzen-Landesvorsitzenden wegen Alkoholfahrt
Der Spitzenkandidat der CDU in Brandenburg, Jan Redmann, muss wegen einer alkoholisierten Fahrt mit einem E-Scooter eine Geldstrafe bezahlen. Das Amtsgericht Potsdam setzte einem Sprecher zufolge eine Strafe von 25 Tagessätzen zu je 320 Euro fest. Damit beläuft sich die Strafe auf insgesamt 8.000 Euro. Zudem gelte der Entzug der Fahrerlaubnis für weitere sechs Monate.
Der Strafbefehl wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr erlassen. Redmann war im Juli bei einer nächtlichen Fahrt mit einem E-Roller zu seiner Wohnung in Potsdam von der Polizei kontrolliert worden. Eigenen Angaben zufolge hatte er „auf der kurzen Fahrt nach Hause von einem Abend mit Freunden“ knapp 1,3 Promille Alkohol im Blut. Die Grenze zu einer Straftat liegt bei 1,1 Promille. Redmann hatte die Öffentlichkeit selbst über den Fall informiert und einen Fehler eingeräumt.
Redmann will Ministerpräsident in Brandenburg werden
Seine Partei teilte mit, Redmann akzeptiere die nun verhängte Strafe. Bereits im Juli bat er die Brandenburgerinnen und Brandenburger, ihn nach seinen politischen Ideen zu beurteilen – „und nicht aufgrund eines Fehlers, der mir selbst am meisten leidtut“.
Am 22. September wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Redmann tritt dabei als Ministerpräsidentenkandidat der CDU an. In jüngsten Umfragen liegt seine Partei auf Platz drei, knapp hinter der SPD, die mit Dietmar Woidke aktuell den Ministerpräsidenten in Brandenburg stellt. Vorn liegt in den Umfragen aktuell die AfD mit rund 24 Prozent.
Der Spitzenkandidat der CDU in Brandenburg, Jan Redmann, muss wegen einer alkoholisierten Fahrt mit einem E-Scooter eine Geldstrafe bezahlen. Das Amtsgericht Potsdam setzte einem Sprecher zufolge eine Strafe von 25 Tagessätzen zu je 320 Euro fest. Damit beläuft sich die Strafe auf insgesamt 8.000 Euro. Zudem gelte der Entzug der Fahrerlaubnis für weitere sechs Monate.
Der Strafbefehl wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr erlassen. Redmann war im Juli bei einer nächtlichen Fahrt mit einem E-Roller zu seiner Wohnung in Potsdam von der Polizei kontrolliert worden. Eigenen Angaben zufolge hatte er „auf der kurzen Fahrt nach Hause von einem Abend mit Freunden“ knapp 1,3 Promille Alkohol im Blut. Die Grenze zu einer Straftat liegt bei 1,1 Promille. Redmann hatte die Öffentlichkeit selbst über den Fall informiert und einen Fehler eingeräumt.