Facebook muss Datenschutz zum Besten von Nutzer verbessern
Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat angekündigt, die Daten seiner Nutzer besser zu schützen. Mit dem Bundeskartellamt einigte sich das Digitalunternehmen auf sechs Maßnahmen, die die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Meta-Diensten einschränken sollen. Das gab die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag bekannt.
Vorausgegangen war der Entscheidung ein jahrelanger Rechtsstreit. 2019 hatte das Kartellamt Meta untersagt, die Daten von Nutzern ohne deren Einwilligung zusammenzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Meta alle Informationen in einen Topf geworfen, ganz gleich, ob sie auf Facebook, Instagram, WhatsApp oder auf Drittseiten im Netz angefallen sind.
Je mehr Daten ein Konzern über eine Person besitzt, desto mehr Informationen lassen sich daraus ableiten. Meta und andere Digitalkonzerne nutzen die entstehenden Erkenntnisse, um Werbeanzeigen genauer auf die Interessen der Person zuschneiden zu können und somit die Werbeerlöse zu erhöhen.
Urteil von 2019 zwang Meta zum Umschwenken
„Die Facebook-Entscheidung aus dem Jahr 2019 kann bis heute als bahnbrechend gelten“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Auf Grundlage der seinerzeitigen Entscheidung habe Meta ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen. „Zentral ist dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen.“
Meta wollte verhindern, die Entscheidung des Kartellamts umzusetzen und legte rechtliche Mittel ein. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof gaben der Wettbewerbsbehörde daraufhin grundsätzlich recht. Mit der Einigung auf das Maßnahmenpaket ist der Rechtsstreit beendet.
Konkret verpflichtet Meta sich unter anderem, den Nutzern eine Konto-Übersicht zur Verfügung zu stellen, in der diese den Austausch von Daten zu Werbezwecken zwischen den Plattformen regeln können. Wer der Weitergabe von Daten widerspricht, darf dafür keine wesentlichen Qualitätseinbußen hinnehmen müssen.
Außerdem muss das Unternehmen seine Nutzerinformationen überarbeiten. „In der Gesamtschau ermöglichen diese Instrumente den Nutzenden eine erheblich verbesserte Kontrolle über das Ausmaß der Zuordnung von persönlichen Daten aus anderen Meta-Diensten sowie von Webseiten oder Apps anderer Unternehmen zu ihrem jeweiligen Facebook-Konto“, so Mundt.
Die Maßnahmen habe der Konzern entweder schon umgesetzt oder werde das in den kommenden Wochen tun, so die Behörde. Weitere kartellrechtliche Maßnahmen gegen Meta behält sich das Kartellamt explizit vor. Auch die Europäische Kommission könnte im Rahmen der neuen EU-Wettbewerbsgesetzgebung gegen das Unternehmen vorgehen.