F.A.Z. exklusiv: Endspiel um die Schuldenbremse

Eines der wichtigsten Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung, die Reform der Schuldenbremse, steht an einem vorentscheidenden Punkt. Es gibt in der tief gespaltenen Reformkommission offenbar einen letzten Anlauf für einen gemeinsamen Reformvorschlag. Nach Informationen der F.A.Z. wird nun als Kompromiss eine Orientierung an der Schuldenquote diskutiert.
Kernpunkt könnte demnach sein, dass die Bundesregierung zu stärkeren Sparanstrengungen verpflichtet wird, wenn der Anteil der Staatsschulden am Bruttoinlandsprodukt höher als 60 Prozent ist. Zugleich wird eine Regelung erwogen, nach der die sogenannte Bereichsausnahme für sicherheitsrelevante Ausgaben schrittweise wegfällt. Bisher werden Verteidigungsausgaben nur mit einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts an den Kreditspielraum der Schuldenregel angerechnet. Dieser Wert könnte peu à peu erhöht werden.
Heftig gestritten wird weiterhin darüber, ob Ausgaben für Investitionen im Grundgesetz in Zukunft leichter mit Krediten finanziert werden sollten. Der schwarz-roten Koalition wurden schon zu diesem Zweck Sonderschulden von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre ermöglicht. Da ein erklecklicher Teil der Mittel aus diesem „Sondervermögen“ nach verbreiteter Einschätzung nicht nur für zusätzliche Ausgaben zugunsten der Infrastruktur und des Klimaschutzes verwendet wird, gibt es einigen Widerstand in der Kommission gegen eine nochmalige Sonderbehandlung von Investitionsausgaben. Allerdings könnte es auch dazu einen Kompromisspfad geben.
Bundesbank liefert Konzeptidee
Angelehnt ist das Reformkonzept, über das aktuell intensiv beraten wird, an den jüngsten Vorschlägen der Deutschen Bundesbank. Dies gilt als letzte Chance, da die Kommission wegen grundlegender Differenzen zwischen den von der Union berufenen Mitgliedern auf der einen Seite und den von SPD, Grünen und Linken berufenen Mitgliedern auf der anderen Seite noch vor wenigen Tagen kurz vor dem Aus gestanden haben soll. Zudem bleiben nur noch wenige Wochen bis zum Abschlussbericht, der eigentlich Ende März vorliegen soll.
Die Bundesbank hat im vergangenen Jahr ein Konzept erarbeitet, das einerseits einen ungebremsten Anstieg der deutschen Schuldenquote verhindern, andererseits aber mehr Investitionen des Bundes und damit ein größeres Wirtschaftswachstum ermöglichen soll. Die geltende Schuldenbremse erlaubt dem Bund und den Ländern eine Neuverschuldung von jeweils 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in wirtschaftlichen normalen Zeiten – neben der Bereichsausnahme für die Verteidigung und den Sonderschulden für Investitionen. Nach Berechnung der Bundesbank läuft das mittelfristig auf ein strukturelles Staatsdefizit von 4 Prozent hinaus, konjunkturelle Effekte werden dabei ausgeklammert. Ohne Nachbesserung sieht sie die Schuldenquote bis Ende des nächsten Jahrzehnts bis etwa 90 Prozent steigen.
Die Notenbank arbeitet in ihrem Konzept mit Anreizen: Wenn die Schuldenquote oberhalb von 60 Prozent liegt, soll der Bund nur geringe zusätzliche Verschuldungsmöglichkeiten erhalten. Liegt die Quote unterhalb von 60 Prozent, könnte der Spielraum größer ausfallen. Eine solche Regelung hätte aus Sicht der Befürworter zwei Vorteile: Politisch könnte sie ermöglichen, die 60-Prozent-Verschuldungsquote sicherzustellen, ohne sie zwingend ins Grundgesetz zu schreiben. Dies ist zwischen Union und SPD umstritten. Ökonomisch zielt die Idee auf einen Mechanismus, der im Idealfall Investitionen und Wachstum erzeugt. Der Gedanke: Sobald die Regierung zusätzlich investiert, verbessern sich die Wachstumsaussichten und damit wiederum künftige Verschuldungsspielräume – ohne dass die Schuldenquote aus dem Ruder läuft. Im besten Fall entstünde so ein positiver Kreislauf, der dem Wirtschaftsstandort zugute käme.
Allerdings gibt es Zweifel unter den Mitgliedern der fünfzehnköpfigen Expertenkommission, ob das Konzept der Bundesbank stets sicherstellen würde, dass Deutschland die europäischen Schuldenvorgaben einhält. Deshalb ist es alles andere als gesichert, dass sich die Kommission geschlossen zu diesem Vorschlag wird durchringen können. Stephan Weil, der frühere niedersächsische Ministerpräsident (SPD) und einer der drei Vorsitzenden des Gremiums, habe zwar auf Lösungen gedrängt. Vor allem der Ko-Vorsitzende Reinhold Hilbers, der für die CDU in dem Gremium sitzt, habe aber auf die Bremse getreten, hieß es aus informierten Kreisen. Auf CDU-Seite gebe es die Befürchtung, durch eine als zu weitgehend wahrgenommene Öffnung der Schuldenbremse noch mehr Wähler zu verärgern.
CDU fürchtet Wut der Wähler
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Bundestagswahl darauf gepocht, an der Schuldenregel festzuhalten, unmittelbar nach der Wahl aber das Aussetzen der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie Sonderschulden in Höhe von 500 Milliarden Euro für Investitionen und Klimaneutralität vorangetrieben. Auch innerhalb der CDU wurde dies als Wortbruch kritisiert. Hinzu kommt die europapolitische Befürchtung, dass Deutschland seine Rolle als Stabilitätsanker im Euro-Raum verlieren könnte, wenn die neuen Regeln sich als zu weich erweisen sollten – was eine negative Welle in Europa auslösen könnte.
Nun tickt die Uhr. Eigentlich sollte die im Spätsommer 2025 eingesetzte Kommission ihren Vorschlag schon bis Jahresende vorlegen. Die Frist wurde bis Ende März verlängert. Intern ist die Rede davon, dass auch dieses Datum nicht mehr zu halten sei, da derzeit lediglich eine kleine Kerngruppe aus beiden politischen Lagern das Konzept vorantreibt und dies dann noch in großer Runde beraten und beschlossen werden müsste. Sicher scheint nur: Wenn der neue Kompromissversuch nicht trägt, wird die Reformkommission keinen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.
Deshalb ist eine weitere Option, dass die Kommission mehrere, gegenläufige Vorschläge vorlegen wird, wie die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen langfristig abgesichert werden könnten. Dann wäre der Ball wieder zurück im Feld der Politik und inhaltlich nichts gewonnen. In dem Fall könnte eine große Lösung der Ansatz sein, um den Knoten zu durchschlagen: konkret ein Paket aus neuer Schuldenregel und Reform des Wahlrechts, auf das CDU und CSU dringen. Die Union leidet immer noch darunter, dass Kandidaten aus ihren Reihen, die ihren Wahlkreis eigentlich gewonnen hatten, nach dem geltenden Recht zu Verlierern wurden und an ihrer Stelle Verlierer zum Sieger.