F.A.Z. Exklusiv: Bundesregierung sagt: ausgedrucktes Deutschlandticket gilt!

Anfang dieses Jahres hat das Amtsgericht Lichtenberg in Berlin festgestellt, dass das Vorzeigen des Deutschlandtickets auf Papier nicht gegen Tarif- oder Beförderungsbestimmungen verstößt (Az. 12 C 7/25). Die F.A.Z. berichtete darüber exklusiv (27. Januar), danach griffen viele Medien den Fall auf.
Das Lichtenberger Anerkenntnisurteil wirkt direkt zwar nur zwischen den Streitparteien. Doch nun hat sich die Bundesregierung eingeschaltet. Grund ist eine Anfrage der Grünen- Bundestagsabgeordneten Victoria Broßart. Sie wollte wissen: „Wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Gerichtsurteil vom 20. Januar 2026 des Amtsgerichts Lichtenberg in Berlin deutschlandweit das Deutschlandticket auch in Papierform als gültiger Fahrschein anerkannt?“
„Das Ticket ist gültig, eine Schwarzfahrt liegt nicht vor“
Daraufhin äußerte sich der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Lange: Hinsichtlich der Papierform sei zwischen dem Ausgabemedium und dem Medium, auf dem das Ticket bei der Fahrausweiskontrolle vorgezeigt wird, zu unterscheiden. Mit dem Urteil habe das Amtsgericht Lichtenberg erstmals gerichtlich festgestellt, dass mit dem Vorzeigen eines ausgedruckten Deutschlandtickets (im Sinne eines elektronisch lesbaren Tickets in Papierform) nicht gegen die Tarif- oder Beförderungsbestimmungen verstoßen wird. „Das Ticket ist gültig, eine Schwarzfahrt liegt nicht vor“, schreibt Lange im Namen der Bundesregierung: „Gemäß den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets gilt, dass das Deutschlandticket nicht übertragbar ist und als persönlicher Fahrausweis in Form einer Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben wird. Die Branche ist gehalten, die aktuelle Rechtsprechung zu beachten und künftig vom Verkehrsunternehmen digital ausgegebene und vom Kunden auf Papier ausgedruckte Deutschlandtickets als gültig anzuerkennen.“
Gegenüber der F.A.Z. sagt die Grünen-Abgeordnete Broßart, ihre Frage habe der Klärung gedient, ob durch das Urteil Rechtssicherheit für das gesamte Bundesgebiet hergestellt wurde. „Dies wurde vom Verkehrsministerium bestätigt.“
Anders scheint dies die Deutsche Bahn zu sehen. Ein Sprecher sagte der F.A.Z. auf Anfrage, dass es Vertriebspartner gebe, „die weiterhin PDF-Formate oder Papierausdrucke ausgeben, obwohl dies tariflich nicht mehr zulässig ist“. Um für Fahrgäste und Verkehrsunternehmen größtmögliche Klarheit und Sicherheit zu schaffen, setze man sich gemeinsam mit den zuständigen Gremien der Branche dafür ein, „diese offenen Punkte zu klären und eine einheitliche Praxis sicherzustellen“. Jedenfalls seien Deutschlandtickets seit 2024 „nicht mehr als Papier- oder PDF-Tickets vorgesehen“.
Warum es tariflich nicht zulässig sein soll, digitale Tickets als PDF per E-Mail zuzusenden, bleibt indes das Geheimnis der Deutschen Bahn. Auf das Urteil des Berliner Gerichts oder die Ansicht der Bundesregierung geht das Unternehmen gegenüber der F.A.Z. nicht ein. Für die Kunden bleibt die Lage unklar. Solange es noch „offene Punkte“ gibt, sollte die Bahn das Papierticket als Nachweis akzeptieren; wie es auch die Gerichte handhaben.
Source: faz.net