Extremwetter: „2025 bleibt eine Ausnahme im Kontext Klimaschäden“

Wenn Andreas Jahn auf die Zahlen der Sparkassenversicherung im vergangenen Jahr schaut, kann er zufrieden sein. Die Schaden-Kosten-Quote im Schaden- und Unfallgeschäft betrug 85,2 Prozent. Diese Kennzahl sagt aus, wie viel je Euro Beitragseinnahme für die Regulierung von Schäden aufgewendet werden musste. 2025 waren das für die Sparkassenversicherung 85,2 Cent. Das war schon mal mehr: Etwa 94,7 Cent im Jahr 2024 oder 96,5 Cent im Jahr 2023. Die Rechnung ist einfach: Liegt die Schaden-Kosten-Quote auf mehr als 100 Prozent, macht der Versicherer Verlust. Werte von weniger als 100 Prozent bedeuten Gewinn.

Die Sektkorken will Jahn, seit dem Jahr 2018 an der Spitze der Sparkassenversicherung, trotzdem nicht knallen lassen. Zum Kerngebiet des in Stuttgart ansässigen Versicherers der Sparkassen-Finanzgruppe gehören neben Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen. Gerade in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kam es in den vergangenen Jahren zu heftigen Überflutungen als Folge extremer Wetterbedingungen. Inklusive der Katastrophe im Ahrtal, bei der mehr als 180 Menschen ums Leben kamen und die mit einem Schaden von knapp neun Milliarden Euro die teuerste Naturkatastrophe in Deutschland war.

Wiederholung unwahrscheinlich

„2025 war ein Ausnahmejahr, was die geringen Schäden angeht“, sagt Jahn und fügt hinzu: „Das wird sich so nicht wiederholen. Das ist keine Trendwende.“ Dauerhaft werde sich einen Schaden-Kosten-Quote von 85 Prozent im Schaden-Unfall-Bereich nicht halten lassen, dafür schreite der Klimawandel zu schnell und zu stark voran. Mit dem Klimawandel beschäftigte sich der gelernte Versicherungskaufmann seit seiner Promotion 2001 an der Universität zu Köln mit dem Titel „Klimaänderung: Wirkungen und Handlungsoptionen deutscher Versicherungsunternehmen“.

Nicht nur ob dieser Expertise, sondern auch weil Jahn seit vergangenem Sommer Vorsitzender des Präsidiums des Verbands öffentlicher Versicherer ist, zählt er zu den Mitarchitekten des Vorschlags zur Elementarschadenpflichtversicherung, die der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgelegt hat. Dieser beruht auf Freiwilligkeit.

Denn eine „opt-out“ Regelung sieht vor, dass die Pflichtversicherung nur ein Gebotsversicherung ist. „Ich bin für das GDV-Modell mit einer Angebotspflicht und der Möglichkeit eines Widerspruchs“, sagt er: „Denn es sollte die freie Entscheidung jedes Einzelnen sein, sich nicht zu versichern.“ Nicht-Versicherte, die sich aktiv gegen eine Versicherung entschieden hätten, würden im Katastrophenfall auch den Anspruch auf staatliche Unterstützung verlieren, stellt er klar. So viel Entscheidungsfreiheit gibt es in den Nachbarländern nicht – weder in der Schweiz, noch in Frankreich. Dort zahlt jeder Haus- und auch Autobesitzer in einen staatlichen Fonds ein, der nach Naturkatastrophen die entstandenen Schäden begleicht.

Dieses staatlich organisierte Modell wollte die SPD unter der Kanzlerschaft von Olaf Scholz einführen, scheiterte aber am Widerstand des damaligen Koalitionspartners FDP. Eine Elementarschadenpflichtversicherung steht auch als Aufgabe im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung aus CDU und SPD.

Selbstbehalt zur Demokratieförderung

In Bezug auf Prävention sagt Jahn, durchaus Sympathien für das französische Modell zu haben. Es sieht einen Selbstbehalt der Geschädigten vor, der sich immer dann erhöht, wenn die Kommunen zu wenig Präventionsmaßnahmen durchführen. „Das erzeugt eine Diskussion und fördert die Demokratie“, meint Jahn. Auch er ist überzeugt: „Eine Versicherung allein löst keine Probleme. Denn wenn die Schäden als Folge des Klimawandels steigen, dann erhöhen sich auch die Prämien.“ Im GDV-Modell gäbe es eine gewisse Unterstützung hoch exponierter Risiken: „97 Prozent der Versicherten würden drei Prozent unterstützen, die dann geringere Prämien zahlen würden“, so lautet die Kalkulation des Präsidenten der öffentlichen Versicherer.

Einen solchen Solidarbeitrag von zehn bis 20 Euro hält Jahn für vertretbar. Damit könnten Prämien hoch exponierter Risiken etwas reduziert werden, wären aber immer noch deutlich höher als für wenig exponierte Risiken, was aber auch sachgerecht wäre.

Während allerdings mittlerweile bundesweit 57 Prozent der Immobilienbesitzer ihr Haus auch gegen Elementarschäden versichert haben, liegt die Versicherungsquote der Kommunen und Landkreise etwa für deren Schulen, Kindergärten und Feuerwachen deutlich niedriger. Jahn, der mit der Sparkassenversicherung auch die öffentliche Hand zu seinen Kunden zählt, zeigt Verständnis: „Manch einer Kommune fehlt einfach das Geld.“

Es könnte sich als Sparen am falschen Ende erweisen. Denn auch die Swiss Re, der nach der Munich Re zweitgrößte Rückversicherer der Welt, geht von weiter steigenden Schäden durch Extremwetter nicht zuletzt in Europa aus. „Liegt das Schadenniveau wieder im langfristigen Durchschnitt, könnten versicherte Schäden im Jahr 2026 auf 148 Milliarden Dollar und in unserem modellierten Spitzenschadenszenario sogar auf rund 320 Milliarden Dollar steigen“, sagte Swiss Re-Manager Balz Grollimund.

Dieser Rückversicherer begrüßt eine Zusammenarbeit zwischen Versicherungswirtschaft und öffentlicher Hand in der Versicherung beziehungsweise Rückversicherung von Schäden durch Extremwetter. Es stärke die Widerstandsfähigkeit des Systems angesichts der Folgen des Klimawandels. Als Beispiel nannte Grollimund Flood Re in Großbritannien. An dem Modell orientiert sich auch der Vorschlag des GDV für eine Elementarschadenversicherung. Eine staatliche Rückversicherung soll einspringen, wenn bei Großschadensereignissen die privatwirtschaftlichen Mittel erschöpft sind.

Source: faz.net