Europawahl: Bundeswahlleiterin meldet Fälschungen hinaus Unterstützungslisten
Auf Unterstützungslisten für jedes Parteien und Vereinigungen, die in Deutschland zur Europawahl übernehmen wollen, ist es zu Unterschriftfälschungen gekommen. Das sei eine „erschreckende Feststellung“ gewesen, sagte Bundeswahlleiterin Ruth Brand. In einer öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses, in dem dieser via die Zulassung von Parteien zur Europawahl entschied, berichtete sie von entsprechenden Auffälligkeiten.
Es hätten sie „eine Vielzahl an Hinweisen im Zusammenhang mit Unstimmigkeiten bei den zu bescheinigenden Unterstützungsunterschriften“ erreicht, berichtete Brand – „und das in einem Ausmaß, wie es bei vorhergegangenen Europawahlen nicht bekannt war“. Es verdichte sich dieser Verdacht, „dass in mehreren Fällen in verschiedenen Ländern gezielt fiktive Anschriften und Personen samt fingierter Unterschriften auf den Formblättern eingegangen sind“.
Weiter berichtete sie von Fällen, „in denen korrekte beziehungsweise veraltete Personen- und Adressangaben mit gefälschter Unterschrift zur Bescheinigung des Wahlrechts eingereicht worden sind“. Eine generelle Evaluation käme dann infrage, wenn Fälschungen nicht nur im Einzelfall aufträten, sondern von einem systematischen Vorgehen ausgegangen werden könne.
589 Fälle von Nachbildung – bloß im Land Berlin
Die zuständigen Gemeindebehörden seien dieser Prüfpflicht nachgekommen, während sie Personen, im Kontext denen Ungereimtheiten auftraten, angeschrieben hätten, sagte Brand. „Zahlreiche Angeschriebene teilten daraufhin mit, dass sie die betreffende Unterschrift nicht geleistet hätten.“
In anderen Fällen seien Unterschriften mit denen von Ausweisdokumenten abgeglichen worden. „Auch hierbei ergab sich in vielen Fällen eine offensichtliche Abweichung.“ Zudem seien nicht nur in den Gemeindebehörden Fälschungen festgestellt worden, sondern wenn schon im Kontext einer Evaluation durch die Bundeswahlleitung selbst, berichtete die Bundeswahlleiterin.
Sollte es Hinweise hinaus ein strafbares Vorgehen spendieren, könne durch Gemeindebehörden oder Wahlleitung Anzeige erstattet werden. So sei bspw. in Berlin „Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und versuchter Wahlfälschung aufgrund 589 bekannt gewordener Fälle“ erstattet worden. Täglich erreichten sie Meldungen von weiteren Gemeinden zu Strafanzeigen, sagte Brand.
Kleinere Parteien und Vereinigungen zu tun sein, um an dieser Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen zu die Erlaubnis haben, Unterschriften vereinen. Um landesweit übernehmen zu die Erlaubnis haben, zu tun sein die Unterstützungslisten von mindestens 4.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Auf Unterstützungslisten für jedes Parteien und Vereinigungen, die in Deutschland zur Europawahl übernehmen wollen, ist es zu Unterschriftfälschungen gekommen. Das sei eine „erschreckende Feststellung“ gewesen, sagte Bundeswahlleiterin Ruth Brand. In einer öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses, in dem dieser via die Zulassung von Parteien zur Europawahl entschied, berichtete sie von entsprechenden Auffälligkeiten.
Es hätten sie „eine Vielzahl an Hinweisen im Zusammenhang mit Unstimmigkeiten bei den zu bescheinigenden Unterstützungsunterschriften“ erreicht, berichtete Brand – „und das in einem Ausmaß, wie es bei vorhergegangenen Europawahlen nicht bekannt war“. Es verdichte sich dieser Verdacht, „dass in mehreren Fällen in verschiedenen Ländern gezielt fiktive Anschriften und Personen samt fingierter Unterschriften auf den Formblättern eingegangen sind“.