Europäische Union: Sichere Herkunftsländer, leichtere Abschiebungen

Am Montag trat Alexander Dobrindt in einer neuen Rolle auf: Der Bundesinnenminister lobte die entschlossene Haltung der Europäischen Union in Fragen von Asyl und Migration. Man erlebe „ein europäisches Momentum einer neuen Mi­grationspolitik“, sagte der CSU-Politiker vor dem Rat der EU-Innenminister in Brüssel, der drei wichtige Beschlüsse traf, mit de­nen die Asyl- und Migrationspolitik weiter verschärft werden soll.

Oder, in Dobrindts Worten: „Es geht um Kurs, Kontrolle und klare Kante auch in Europa.“ Bisher hatte er stets auf die Defizite europäischer Politik hingewiesen und damit auch begründet, warum Deutschland vom EU-Recht abweichen müsse, um Asylbewerber an den eigenen Grenzen abzuweisen.

Der Minister versuchte den Eindruck zu erwecken, dass die Beschlüsse maßgeblich auf seine Initiative zurückgingen. „Die Impulse von der Zugspitze enden heute in Entscheidungen in Brüssel“, sagte er und bezog sich damit auf ein Treffen mit fünf weiteren Innenministern, das er im Juli organisiert hatte.

Allerdings hatte die EU-Kommission da schon alle Gesetzesän­derungen vorgelegt, zu denen der Rat am Montag seine Position für die nun folgenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beschloss. Deutschland spielte gewiss, wie stets, eine Rolle bei der Abstimmung zwischen den Staaten, doch hatte sich ausgerechnet Dobrindt hier rar gemacht. Am Montag nahm er überhaupt zum ersten Mal an einem Innenrat in Brüssel teil. Die Hauptarbeit wurde vielmehr von der dänischen Ratspräsidentschaft geleistet, der es gelang, die Differenzen zwischen den Staaten zu überbrücken.

Erstmals unionsweit gültige Liste

Am einfachsten war das noch bei der Liste sicherer Herkunftsländer, gegen die nur Ungarn Einwände erhob, weil sie nicht weitgehend genug sei. Die Staaten verständigten sich, wie zuvor schon das EU-Parlament, auf jene sieben Staaten, welche die EU-Kommission im Mai vorgeschlagen hatte: Ägypten, Bangladesch, In­dien, Kolumbien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Für sie lag die unionsweite Anerkennungsquote im Vorjahr nur zwischen zwei und fünf Prozent. Während drei Staaten die Todesstrafe zwar noch in ihrem Strafrecht haben, aber nicht mehr anwenden, hat sich Ägypten bloß verpflichtet, die Zahl der Straftaten zu begrenzen, bei de­nen sie verhängt werden darf.

Außerdem sollen alle EU-Beitrittskandidaten als sicher eingestuft werden, sofern dort kein bewaffneter Konflikt herrscht, die Grund- und Freiheitsrechte nicht eingeschränkt wurden oder mehr als 20 Prozent der Antragsteller einen Schutzanspruch zugesprochen bekommen. In der Praxis dürften Albanien, Moldau, Montenegro, Nord-Mazedonien und Serbien als sicher eingestuft werden, nicht aber Georgien, die Türkei und die Ukraine.

Es ist zum ersten Mal, dass die EU eine unionsweit gültige Liste beschließen will. Bewerber aus den entsprechenden Ländern werden einem Schnellverfahren an der Außengrenze oder in sogenannten Transitzentren zugeführt, das im Regelfall nach drei Monaten abgeschlossen sein soll. Möglich würde damit auch das italienische Modell, Asylgesuche von Schiffbrüchigen aus sicheren Herkunftsländern auf albanischem Boden zu prüfen.

Bisher hatten unter anderem Antragsteller aus Ägypten und Bangladesch erfolgreich vor italienischen Gerichten geltend gemacht, dass sie nicht aus sicheren Ländern kämen. Die EU-Kommission soll die Einstufung der Herkunftsländer überprüfen und auch für Teile eines Landes aufheben können. Bisher kann nur ein gesamtes Land von Mitgliedstaaten als sicher oder unsicher deklariert werden, was sich ebenfalls für Italien als Problem herausgestellt hatte.

Schwieriger war die Verständigung, das Konzept sicherer Drittstaaten in der Asylverfahrensverordnung zu ändern, die im Juni nächsten Jahres in Kraft tritt – als Teil des Gesamtpakets zur großen Asylrechtsreform. Ursprünglich hatten die Mitgliedstaaten daran festgehalten, dass Asylbewerber nur dann in sichere Drittstaaten zurückgeschickt werden können, wenn sie zu diesen eine „sinnvolle Verbindung“ aufweisen, insbesondere Familienbande oder einen längeren Aufenthalt. Dies soll nun doppelt aufgeweicht werden. So soll zum einen schon die einfache Durchreise eine solche Verbindung stiften, sofern Bewerber die Gelegenheit hatten, im Drittland Schutz zu beantragen.

Zum anderen soll es möglich sein, Personen dann in Staaten zu überführen, zu denen sie überhaupt keine Bindung haben, wenn mit diesen eine vertragliche Vereinbarung besteht und Mindeststandards internationalen Asylrechts gewahrt werden. Ausgenommen sind in diesem Fall nur unbegleitete Minderjäh­rige.

Einigung auf Solidaritätspool

Diese Option wird gemeinhin unter dem Schlagwort Ruanda-Modell diskutiert. Deutschland hatte sich unter der Ampelkoalition mit aller Macht dagegen gestemmt, doch gab die schwarz-rote Koa­lition ihren Widerstand dagegen auf. Grundsätzliche Einwände trugen am Montag noch Spanien, Portugal, Griechenland und Frankreich vor; Paris wegen einer Verfassungsbestimmung, die einen Antrag auf Schutz auf französischem Boden garantiert. Allerdings reichte, wie bei den anderen Entscheidungen, die qualifizierte Mehrheit.

Auch hier wird eine rasche Einigung mit dem EU-Parlament erwartet. Dort hatte sich vorige Woche eine rechte Mehrheit gebildet, die einen recht ähnlichen Vorschlag unterstützte, nachdem Verhandlungen der Christdemokraten mit Sozialdemokraten und Liberalen gescheitert waren. Dobrindt kündigte an, er wolle sich nun mit anderen Mitgliedstaaten absprechen, um Arrangements mit möglichen Drittstaaten zu treffen. Dies werde aber dauern.

Am intensivsten rangen die Mitgliedstaaten um eine Änderung der Regeln für die Rückführung von Personen, die keinen Schutzanspruch in der Europäischen Uni­on haben. Am Montag brachte aber nur noch Spanien Einwände vor, weil ein Kompromiss zu den von der Kommission vorgeschlagenen europäischen Rückkehranordnungen gefunden wurde, dem schwierigsten Element. Sie sollen es ermöglichen, eine Entscheidung in einem Staat auch in einem anderen Staat voll­strecken zu können – ohne neues Verfahren, also schneller als heute. Mehrere Staaten, an der Spitze Frankreich und Deutschland, wollten das zunächst einmal auf freiwilliger Basis testen, während andere auf eine sofortige Verbindlichkeit drangen.

Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Mitgliedstaaten von Anfang an ein Formular für gemeinsame Anordnungen nutzen und diese ins Schengener Informationssystem einspeisen. Spätestens nach zwei Jahren soll deren wechselseitige Anerkennung dann für alle zur Pflicht werden. Die Rückkehrverordnung enthält noch viele weitere Verschärfungen, die es etwa erleichtern, Personen in Haft zu nehmen und abzuschieben, auch in Drittstaaten, und ihnen die Wiedereinreise zu unter­sagen. Das betrifft insbesondere Straf­täter. Hier muss das Parlament erst noch seine Position festlegen.

Als Kontrapunkt zu diesen Beschlüssen, die den Staaten an der Außengrenze neue Pflichten und Lasten auferlegen, einigten sich die Mitgliedstaaten auf den sogenannten Solidaritätspool, ein zentrales Element der neuen Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, welche die bisherige Dublin-Verordnung ablöst. Hier geht es darum, welche Solida­ritätsleistungen die Mitgliedstaaten jenen Staaten leisten, die unter einem besonderen Migrationsdruck stehen. Derzeit sind das Griechenland, Italien, Spanien und Zypern.

Da die Reform erst Mitte Juni 2026 in Kraft tritt und die Zusagen mithin nur für gut ein halbes Jahr gelten, einigten sich die Staaten darauf, entweder 21.000 Per­sonen zu übernehmen oder je Person einen finanziellen Ausgleich respektive eine an­de­re Sachleistung im Umfang von 20.000 Euro zu gewähren. Für ein volles Kalenderjahr wären 30.000 Personen oder ein entsprechender Ausgleich vorgeschrieben.

Allerdings wird es in der Praxis kaum zu neuen Umsiedlungen kommen, weil Staaten wie Deutschland frühere Lasten auf neue Verpflichtungen voll anrechnen dürfen, andere wie Österreich befreit sind und die verbleibenden Staaten finanzielle Maßnahmen bevorzugen. Wer dann genau was leistet, bleibt bis zum endgültigen Beschluss des Rats in der kommenden Woche geheim.

Source: faz.net