Europäische Union: EU-Parlament stimmt zu Händen mehr Rechte zu Händen Pauschalreisende

Pauschalreisende in der EU sollen in Zukunft einfacher Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen haben. Das EU-Parlament stimmte in Straßburg über eine entsprechende Gesetzesreform ab. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, die ausfällt, soll demnach einen Gutschein fortan ablehnen und dafür eine Entschädigung einfordern dürfen. Bleibt ein Gutschein ungenutzt, soll er nach spätestens einem Jahr automatisch ausgezahlt werden.

Auslöser für die Gesetzesreform waren Fälle während der Coronapandemie, als Reiseveranstalter Ausfälle häufig mit Gutscheinen erstatteten. Mit der neuen Reform sollen Pauschalreisende solche Gutscheine außerdem für jedes Angebot des Veranstalters nutzen können. Wenn beispielsweise ein Flug gebucht wurde, soll der Gutschein auch für eine Bahnfahrt nutzbar sein.

Die Gesetzesreform verpflichtet Reiseveranstalter zudem dazu, eine Beschwerdestelle einzurichten und innerhalb von 60 Tagen auf Beschwerden antworten. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Anbieters sollen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber hinaus abgesichert sein. In diesem Fall sollen sie innerhalb von sechs Monaten – in Sonderfällen innerhalb von neun Monaten – eine Entschädigung aus dem Insolvenzfonds erhalten.

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