Europäische Union: EU-Länder entscheiden Lieferkettengesetz

Die EU-Staaten haben sich endgültig auf das europäische Lieferkettengesetz verständigt. Wie aus Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht, stimmten die Mitgliedsländer den Plänen zu, mit denen Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen.

Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung ziehen zu können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren, beispielsweise von Kinder- oder Zwangsarbeit. Das Europaparlament hatte dem Gesetz bereits vor einem Monat zugestimmt. Nachdem es im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, haben die Länder zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Weniger Unternehmen betroffen als zunächst geplant

Die Regeln waren allerdings im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden. Dadurch sind weniger Unternehmen von ihnen betroffen, als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie zunächst – nach einer Übergangszeit von drei Jahren – nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten. Ein Jahr später werden auch Firmen mit 4.000 Mitarbeitenden und 900 Millionen Euro Umsatz betroffen sein und erst nach Ende der Übergangszeit auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz.

Zudem verpflichtet das Gesetz die betroffenen Firmen dazu, Klimapläne zu erstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Geschäftsmodelle der Unternehmen nicht nur menschenrechtskonform sind, sondern auch mit dem Ziel vereinbar sind, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. 

FDP hatte deutsche Zustimmung zunächst blockiert

Das Gesetz war nicht nur unter EU-Ländern umstritten, sondern auch innerhalb der Bundesregierung. Die FDP kritisierte es als zu weitreichend und verwies auf rechtliche Risiken für Unternehmen. Auch beklagte sie, dass das Gesetz zu mehr Bürokratie führen werde. Politikerinnen und Politiker der SPD und der Grünen befürworten die Regeln hingegen.

Die Abschwächung der Regeln ging teilweise auch auf Widerstand der FDP zurück. Weil die Partei die deutsche Zustimmung zu dem Gesetz zeitweise blockierte, war eine Mehrheit unter den EU-Ländern zunächst nicht zustande gekommen. In den folgenden Verhandlungen forderten auch Italien und mehrere weitere Mitgliedstaaten eine Abschwächung der Regeln. 

In Deutschland gilt bereits ein eigenes Lieferkettengesetz. Allerdings
gehen die EU-Regelungen darüber hinaus, etwa bei der Haftbarkeit von
Unternehmen.