EuGH-Urteil gegen Ungarn: Orbáns Maßlosigkeit

Das Gesetz in Ungarn, mit dem Viktor Orbán Kinder zu schützen vorgab, ist kurz nach seiner Abwahl vom Europäischen Gerichtshof verworfen worden. Mit Recht: Es ist in einem diskriminierenden bis niederträchtigen Duktus gehalten.

Das beginnt damit, dass es in einem Atemzug Pädophilie und Homosexualität behandelt. Es verbietet jegliche Darstellung gleichgeschlechtlicher Paare als solche, auch ohne explizit sexuellen Kontext – soweit sie für Minderjährige zu sehen ist, also faktisch überall in der Öffentlichkeit.

Prüderie

Das Gesetz ist Ausfluss einer über jedes Maß hinausgehenden Prüderie. Es diente aber vor fünf Jahren, als es eingeführt wurde, weniger einem ideologischen als einem politischen Zweck. Man hat es offensichtlich mit Absicht so konzipiert, dass es Anstoß erregt. Es ging Orbán darum, die rechte von der linken Opposition zu trennen.

Wie in manchen anderen Dingen hat Orbán einem an sich vertretbaren konservativen Ansinnen durch Maßlosigkeit und taktische Indienstnahme geschadet. Denn tatsächlich sind Kinder und Jugendliche in unserer Öffentlichkeit einer von Lobbygruppen forcierten, teils geradezu werbenden Konfrontation mit den Themen Homosexualität und geschlechtliche Identität ausgesetzt.

Das ist nicht nur ein Ärgernis. Es verunsichert und verstört sie, je nach Alter und Reife, und schadet dadurch. Minderheiten nicht zu diskriminieren, ist das eine. Sie als Regel oder gar Vorbild darzustellen ein anderes.

Source: faz.net