Erneuerbaren-Ausbau: Netzpaket sorgt zu Gunsten von Kritik

Teile der von der Bundesregierung geplanten Reformen im Bereich der erneuerbaren Energien stoßen in der Branche auf Zustimmung. Nach dem am Montag unter dem Stichwort „Netzpaket“ durchgesickerten Gesetzentwurf, welcher der F.A.Z. vorliegt, sollen zum Beispiel Netzbetreiber mehr Entscheidungsgewalt darüber bekommen, wen sie wann an ihr Netz anschließen, also etwa neue Wind- und Solarparks, Elektrolyseure, Rechenzentren oder Industriebetriebe.
Bislang werden die begehrten Netzanschlüsse nach dem „Windhundprinzip“ vergeben, was die Netzbetreiber chronisch überfordert. Auch sollen die Anträge stärker digitalisiert werden. Es sind Reformvorschläge, die viele Akteure als überfällig empfinden.
Doch ein anderer Teil des Netzpakets birgt gewaltige Sprengkraft – und alarmiert insbesondere die Erneuerbaren-Branche. Es handelt sich um Überlegungen zum „Redispatchvorbehalt“. Derzeit werden Betreiber von Wind- oder Solarparks auch dann vergütet, wenn sie abgeregelt werden müssen, weil ansonsten das Stromnetz aus dem Gleichgewicht geraten würde. Solche Entschädigungszahlungen sind fester Teil der Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Projektierer. Nach dem neuen Entwurf sollen Unternehmen jedoch zehn Jahre lang auf diese Entschädigung verzichten, wenn sie ihre Wind- oder Solarparks in Gebieten bauen, in denen es häufig zu solchen Abregelungen kommt.
„Eine Stelle, an der das Problem nicht gelöst werden kann“
Der Vorstandschef des Energiekonzerns RWE, Markus Krebber, der sowohl Erneuerbaren-Erzeugung als auch über Beteiligungen Stromnetze in seinem Portfolio hat, bezeichnete die Pläne am Dienstag auf der Energiemesse E-World in Essen als „absurd“. Damit gebe man „die Kosten und den Schmerz an eine Stelle, an der das Problem nicht gelöst werden kann“. Nicht die Projektierer, nur die Netzbetreiber könnten das Problem des langsamen Netzausbaus lösen.
Krebber und viele andere kritisierten, der Redispatchvorbehalt nehme den Netzbetreibern den Anreiz, ihre Netze weiter schnell auszubauen, obwohl dies dringend nötig sei. Viele Unternehmen fürchten eine abermaligen „Fadenriss“ im Ausbau der Windkraft. In den Jahren 2018 und 2019 war der Zubau nach einer Umstellung des Förderregimes schon einmal fast vollständig zum Erliegen gekommen. Was die Regeln für Krebbers Unternehmen RWE bedeuten würden, selbst einer der führenden Erneuerbaren-Akteure der Welt? „Gar nichts“, sagte Krebber, allerdings: „Wir würden dann einfach in anderen Teilen der Welt bauen.“
EWE-Chef Dohler warnt vor Schnellschüssen
Der Redispatchvorbehalt soll dem Entwurf zufolge in Regionen gelten, in denen jeweils im Jahr zuvor mehr als drei Prozent der Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden konnte – ein Wert, den die Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, in Essen als „sehr niedrig gefasst“ bezeichnete.
Stefan Dohler, Vorstandsvorsitzender des Oldenburger Energieversorgers EWE , warnte im Gespräch mit der F.A.Z. vor Schnellschüssen und forderte, das Netzpaket mit der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der anstehenden Netzentgeltreform („Agnes“) zusammenzudenken. Er regte an, statt des Redispatchvorbehalts das heute schon im Rahmen des EEG bestehende Referenzertragsmodell zu reformieren. Es sorgt dafür, dass Parks an windschwachen Standorten in Auktionen künstlich besser abschneiden, und soll eine bessere regionale Verteilung der Erzeugung innerhalb Deutschlands erreichen. „Nur noch Windräder in tiefe Täler ohne nennenswerten Windertrag, dafür aber noch freier Netzkapazität zu bauen, ergibt keinen Sinn – dann wird die Kilowattstunde irrsinnig teuer“, sagte Dohler.
Die neue Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE), Ursula Heinen-Esser, zeigte sich im Gespräch mit der F.A.Z. aber offen für die Einführung sogenannter Baukostenzuschüsse, da diese Kosten besser planbar seien. Diese sollen dem Entwurf zufolge demnächst möglicherweise auch Stromerzeuger zahlen, um sich an den Kosten für den Netzausbau zu beteiligen.