erleichterungen: Bundesrat segnet Unterstützung zu Händen Pendler und Gastronomie ab

Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler werden zum 1. Januar steuerlich entlastet. Dafür gab der Bundesrat in Berlin grünes Licht. Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung steigt, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants sinkt. Ehrenamtliche Sporttrainer, Chorleiter und andere Engagierte dürfen mehr einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen.

Die Kosten dafür tragen etwa zur Hälfte Länder und Kommunen – ihnen entgehen in den nächsten Jahren Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mehrere Länder bestanden im Bundesrat deshalb darauf, die Bund-Länder-Finanzen im kommenden Jahr grundsätzlich neu zu ordnen.

Höhere Belastung durch CO₂-Preis

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig gelten schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Das sei angesagt, weil Pendler gestiegene Preise durch den CO₂-Preis zu verkraften hätten, argumentierten die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert. Das Schnitzel wird deswegen wahrscheinlich aber nicht billiger. Gastronomen dämpften bereits vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken. Söder rechtfertigte die Steuersenkung mit deutlich gestiegenen Kosten für die Gastronomie. Essen im Restaurant sei auch wichtig für den Zusammenhalt im Land, betonte er.

Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel kann man künftig durch sein Engagement einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.

Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen werden steuerfrei gestellt. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen. Bisher zählt er zu den Werbungskosten – wer hier nicht über den Pauschalbetrag kam, hatte also nichts davon.

Weg für Rentenpaket frei, Haushalt gebilligt

Auch das Rentenpaket der Regierung passierte am Freitag den Bundesrat. Die Länderkammer votierte dabei unter anderem für die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau sowie für die Ausweitung der Mütterrente. Zuvor hatten die Reformen nach längerem Streit schon den Bundestag passiert.

Mit den Beschlüssen soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll bis dahin verhindert werden. Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden.

Zudem billigte die Länderkammer den Bundeshaushalt für das nächste Jahr. Geplant sind darin Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist.

Längere Steuerbefreiung für E-Autos

Ebenfalls eine Zustimmung gab es für die längere Befreiung von Elektroautos von der Kfz-Steuer. Der Bundesrat stimmte einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu. Die Verlängerung soll einen Anreiz geben, auf E-Fahrzeuge umzusteigen.

Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben durch die Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre lang von der Steuer befreit – allerdings maximal bis zum 31. Dezember 2035.

Bisher galt: Werden reine E-Autos bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen, müssen sie von der Erstzulassung an keine Kfz-Steuern zahlen – befristet war dies bis Ende 2030. Ohne den Beschluss von Bundesrat und zuvor Bundestag wäre die Steuerbefreiung für neu zugelassene E-Autos also zum Ende dieses Jahres ausgelaufen.

Wer erst zum Ende der Frist 2030 umsteigt, genießt nur noch eine fünfjährige Steuerfreiheit. Dem Bund entstehen in den kommenden Jahren Steuermindereinnahmen von bis zu mehreren hundert Millionen Euro.