Epstein-Affäre: Trump unterschreibt Gesetz zur Freigabe dieser Epstein-Akten
US-Präsident Donald Trump hat das Gesetz zur Veröffentlichung der Akten um den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein unterzeichnet. Trump gab den Schritt auf seiner Plattform Truth Social bekannt. Das Gesetz verpflichtet das Justizministerium prinzipiell dazu, die Ermittlungsakten im Fall Epstein offenzulegen, und war zuvor von beiden Kammern des Kongresses mit insgesamt nur einer Gegenstimme angenommen worden. Der US-Präsident hatte den Schritt zuvor bereits in Aussicht gestellt.
In seinem Post warf Trump den Demokraten vor, den Fall Epstein dazu benutzt zu haben, um von den „erstaunlichen Siegen“ seiner Regierung abzulenken. Zudem behauptete er, viele namhafte Demokraten seien mit Epstein eng verbunden gewesen, und nannte beispielsweise den ehemaligen Präsidenten Bill Clinton und dessen Finanzminister Larry Summers. Summers hatte zuvor wegen seiner Beziehung zu Epstein alle öffentlichen Ämter, darunter seine Professur an der Eliteuniversität Harvard und seine Aufsichtsratsmitgliedschaft bei der KI-Firma OpenAI, niedergelegt.
Regierung darf bestimmte Akten zurückhalten
Das Gesetz verlangt die Herausgabe der etwa 100.000 Dokumentenseiten im Fall Epstein, erlaubt dem Justizministerium aber unter bestimmten Bedingungen auch, Akten zurückzuhalten. So darf das Justizministerium persönlich identifizierende Informationen von Opfern sowie Materialien zu sexuellem Kindesmissbrauch einbehalten. Auch Informationen, die von der Regierung als geheim eingestuft werden – etwa zum Schutz der nationalen Sicherheit oder der Außenpolitik –, können geschwärzt werden.
Das Gesetz erlaubt dem Ministerium außerdem, Informationen nicht offenzulegen, die nach Einschätzung der Behörde laufende Ermittlungen gefährden könnten. Kritiker sehen das als mögliches Schlupfloch, mit dessen Hilfe die Regierung die Herausgabe brisanter Dokumente verhindern könnte.
Über Materialien, die das Justizministerium zurückhält, soll es binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Epstein-Akten Rechenschaft ablegen. Das gilt auch für vorgenommene Schwärzungen. Schutz vor Peinlichkeiten und Reputationsschäden erkennt das Gesetz nicht als Gründe für Auslassungen an, auch nicht politische Sensibilität gegenüber Regierungsvertretern, Personen des öffentlichen Lebens oder ausländischen Würdenträgern.
Der Fall Epstein ist ein wichtiges Thema für Trumps Anhänger
Der US-Präsident hatte wochenlang gegen die Verabschiedung des Gesetzes gekämpft. Kritiker warfen dem US-Präsidenten vor, eine mögliche Verstrickung in die Epstein-Affäre vertuschen zu wollen. Der US-Präsident bestreitet jedoch engere Beziehungen zu dem Sexualstraftäter.
Auf republikanische Abgeordnete, die sich für die Freigabe ausgesprochen und den Gesetzentwurf damit erst ermöglicht hatten, übte Trump dennoch öffentlichen Druck aus. Erst als offenkundig wurde, dass sich die Abgeordneten Trumps Willen nicht beugten, schwenkte der Präsident um und forderte den Kongress auf, das Gesetz zu verabschieden.
Trump hatte bei den Präsidentschaftswahlen versprochen, die Akten um Epstein freizugeben. Nach seinem Wahlsieg weigerte er sich aber, sie herauszugeben. Dadurch wuchs der Unmut selbst bei seinen Unterstützern innerhalb der sogenannten MAGA-Bewegung. Für viele von ihnen steht der Fall Epstein für die Verlogenheit von Eliten. Von Trump erhofften sie sich, er würde dagegen vorgehen.