Entscheidung im Eilverfahren: AfD darf vorerst nicht qua „gesichert rechtsextremistisch“ geführt werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.
Trotz gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung gerichteter Bestrebungen sei die AfD durch diese „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“, hieß es zur Begründung.
Verfassungsschutz stufte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.
Extremistisch? Was der Verfassungsschutz wann darf
Die Einstufung als extremistisch, um die es jetzt bei der AfD ging, bedeutet: Die Organisation verfolgt nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nachweislich extremistische Ziele. Die Behörde kommt in diesem Fall zu dem Schluss, dass genügend Belege vorliegen, um zu untermauern, dass die Gruppierung aktiv die Demokratie bekämpft. Gruppen mit diesem Etikett gelten offiziell als extremistisch und tauchen namentlich im Verfassungsschutzbericht auf. Hier setzt die Behörde ihre gesamte Palette an nachrichtendienstlichen Mitteln zur Beobachtung ein. Behörden, Parteien oder Vereine distanzieren sich in der Regel, Fördergelder können entzogen, Beamtenkarrieren gefährdet sein. Das ist nun nicht geschehen.
Dagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als rechtsextremistisch führt, einordnet und behandelt.
Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete.
Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung um weitere Informationen ergänzt.
DPA
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Source: stern.de