Entrümpelung des Sozialstaats: Eine „richtige“ Reform ist dies nicht, wohl genau dies ist ihr Vorteil
Entrümpelung des SozialstaatsEine „richtige“ Reform ist das nicht, aber genau das ist ihr Vorteil
Von Hubertus VolmerArtikel anhören(07:43 min)

Die Junge Union kritisiert, dass die Vorschläge der Sozialstaatskommission keine Einschnitte vorsehen. Die „richtigen“ Reformen müssten erst noch kommen. Aber genau das ist Teil des Erfolgsrezepts der Kommission.
Bärbel Bas holt weit aus. „Die Demokratie steht unter Feuer“, sagt die Bundessozialministerin, als sie die Empfehlungen ihrer Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) präsentiert. Deshalb müsse die Bundesrepublik „besser und stärker“ werden.
Bas, im Nebenberuf SPD-Vorsitzende, hatte die KSR im August 2025 eingesetzt. Anders als der Name der Kommission vermuten lässt, geht es nicht um eine Reform des kompletten Sozialstaats. Sondern darum, die steuerfinanzierten Sozialleistungen zu bündeln und einfacher zu machen – sowohl für die Empfänger als auch für die Verwaltungen.
Was die Kommission auf 50 Seiten vorschlägt, stellt dennoch „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“ dar, wie die KSR in ihren Empfehlungen schreibt. Ein Beispiel: Nach den Vorschlägen der Kommission sollen die Jobcenter künftig für alle erwerbsfähigen Personen zuständig sein, die Sozialämter für die nicht erwerbsfähigen Personen. Das soll mehrfache Anträge überflüssig machen.
Die politische Einigung ist schon da
Zugleich sollen die Anrechnungsregeln so verändert werden, dass es sich für Leistungsempfänger stärker lohnt, Arbeit anzunehmen. Und Deutschland soll ein „digitales Sozialportal“ bekommen, auf dem alle Sozialleistungen beantragt werden können. Kindergeld soll künftig automatisch gezahlt werden, ohne Antrag. Der Zugang zu Elterngeld soll vereinfacht werden.
Zwei Punkte sind anders bei dieser Kommission: Die KSR bestand nicht aus Experten, sondern aus Vertretern der Politik. Acht Bundesministerien, fünf Bundesländer sowie die kommunalen Spitzenverbände waren darin vertreten. Experten und Sozialverbände wurden lediglich angehört.
Stattdessen gab es ein „parlamentarisches Begleitgremium“, in dem je drei Fachpolitiker der Fraktionen von Union und SPD vertreten waren. So soll der gesamte Prozess schneller werden. Denn der Vorschlag ist mehr als eine Empfehlung, auf deren Grundlage erst noch eine politische Einigung erzielt werden muss – die grundlegende Einigung ist bereits da, lediglich Details sind noch offen.
Letztlich eine Verwaltungsreform
Der zweite Punkt, der anders ist: Die geplanten Reformen sind zum größten Teil technischer Art. Der Sozialstaat müsse bürgerfreundlicher, wirksamer und effizienter werden, hatte Bas schon bei der Einsetzung der Kommission gesagt. „Gleichzeitig muss das soziale Schutzniveau bewahrt werden.“
Der Kommission ging es also nicht um Verteilungs- und Gerechtigkeitsfragen, sondern um eine Vereinfachung von Prozessen. Letztlich handele es sich um eine Verwaltungsreform, sagt der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder ntv. Gerade deshalb zieht er eine vorsichtig positive Bilanz: Es sei „ein Vorschlag zur richtigen Zeit“, von dem die meisten Teile auch umsetzbar seien. Er glaube, „dass die Hoffnung berechtigt ist, dass man hier einen großen Wurf hinbekommen hat“.
Für die Junge Union ist es zu wenig
Der Nachwuchsorganisation von CDU und CSU, der Jungen Union, geht das alles nicht weit genug. „Reformen ohne Einschnitte werden am Ende des Tages nicht funktionieren“, sagte JU-Chef Johannes Winkel bei ntv: „Die richtigen Sozialstaatsreformen bei der Rente, bei der Krankenversicherung, bei der Pflegeversicherung und in anderen Bereichen müssen jetzt auch noch kommen.“
Reformen, die das „soziale Schutzniveau“ durch härtere Sanktionen ergänzen, werden derzeit im Bundestag beraten: Mitte Januar haben die Abgeordneten die Umwandlung des Bürgergelds in eine neue Grundsicherung in erster Lesung diskutiert. Diese Reform soll im Frühjahr beschlossen werden, am 1. Juli soll sie in Kraft treten. Auch zu allen von Winkel genannten Themen hat die Koalition Reformen angekündigt.
„Erhebliche Vereinfachungen“ auch ohne Grundgesetzänderung
Zu den offenen Details der großen Sozialstaatsreform gehört die Notwendigkeit von Grundgesetzänderungen. Die dürften angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag schwer zu bekommen sein. Das hat die Kommission bereits eingepreist: Zwar würde die vorgeschlagene „vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige“ eine Grundgesetzänderung erfordern, und die Kommission plädiert auch dafür, diese „schnellstmöglich“ anzustreben. Aber sie ist der Auffassung, dass „erhebliche Vereinfachungen“ auch ohne Verfassungsänderung erreicht werden können.
So wäre für die Digitalisierung der Sozialverwaltung eigentlich eine Grundgesetzänderung nötig, damit der Bund einheitliche Standards für alle Ebenen festlegen kann. Für den Fall, dass eine solche Grundgesetzänderung nicht erreicht werden kann, empfiehlt die Kommission einen Staatsvertrag, in dem Bund und Länder entsprechende Regelungen vereinbaren.
Es soll schnell gehen
Insgesamt spricht die Kommission 26 Empfehlungen aus, die zügig umgesetzt werden sollen: Ein Teil der Empfehlungen soll bis Mitte nächsten Jahres, der Rest bis Ende 2027 realisiert werden. Bei der Digitalisierung hat die Kommission darauf verzichtet, einen klaren zeitlichen Rahmen zu setzen: Hier soll bis Ende 2027 eine Roadmap erstellt werden, die dann schrittweise umgesetzt werden soll. Der Zeitplan sei „sehr sportlich, aber wenn alle Ebenen zusammenarbeiten, dann ist das machbar“, sagte Sozialministerin Bas.
Sportlich ist der Zeitplan, weil die Zusammenlegung von bisher getrennten Sozialgesetzbüchern und Leistungen – Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld – eine große Herausforderung sei, wie der Arbeitsmarktexperte Stefan Sell ntv sagt. „Das erfordert natürlich einen großen administrativen Regelungsaufwand.“
„Es könnte Mehrausgaben geben“
Sell verweist auf ein mögliches Problem: Wenn der Verwaltungsaufwand für Sozialleistungen geringer wird, werde die Zahl derjenigen steigen, die solche Leistungen erhalten. Denn viele Menschen hätten ihnen zustehende Leistungen „aufgrund des Bürokratiedickichts gar nicht in Anspruch genommen“, so Sell, der einen Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz innehat. „Da wird die Politik noch dran zu knabbern haben: Wenn die Kommission erfolgreich ist mit ihren Vorschlägen, dann könnte es am Ende auch Mehrausgaben geben.“
Bas räumte bei der Vorstellung der Empfehlungen ein, derzeit sei unklar, ob das Vorhaben zu Einsparungen führen oder Kosten verursachen wird. „Selbst die Kommission hat sich nicht zugetraut, jetzt schon Zahlen zu nennen“, sagte sie. Schon die Digitalisierung werde ohne erste Investitionen nicht funktionieren. Aber wichtiger sei, dass es für die Bürger einfacher werde. Und das spare am Ende auch Verwaltungskosten.
Source: n-tv.de