Energiewende und Strompreis: Reiche will Erneuerbare stärker am Bedarf orientieren

Um den Strompreis zu senken und die Netze zu stabilisieren, will die Bundesregierung erneuerbare Energieträger künftig gezielter danach fördern, ob sie wirklich gebraucht werden. Ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) sieht vor, dass – anders als bisher – Netzbetreiber die Neuanschlüsse von Ökostromanbietern in bestimmten Regionen ablehnen dürfen. Es sei denn, die Produzenten verzichten von vornherein darauf, auch dann bezahlt zu werden, wenn ihr Strom dort nicht abgenommen werden kann.
Zudem sollen sich Erzeuger künftig stärker an den Netzkosten beteiligen. Die Netzbetreiber dürfen von ihnen regional differenzierte „Baukostenzuschüsse“ je nach „Netzverträglichkeit“ des Wind- oder Solarparks verlangen.
Mit dem Entwurf, welcher der F.A.Z. vorliegt, reagiert Reiche darauf, dass Anbieter bisher auch dann ans Netz angeschlossen und honoriert werden, wenn sie am Bedarf vorbeiproduzieren und die Leitungskapazitäten nicht ausreichen. Das treibt die Netz- und damit die Stromkosten hoch, setzt die Systemstabilität aufs Spiel und erfordert einen aufwendigen „Redispatch“: Windkraftanlagen, zumeist im Norden, müssen zu bestimmten Zeiten abgeregelt werden, weil sich ihr Strom nicht abtransportieren lässt. Sie erhalten aber trotzdem Geld als Entschädigung. Zugleich fehlt oft Elektrizität im Süden, weshalb dort Reservekraftwerke ans Netz gehen müssen.
Mehr „netzneutrale“ Batteriespeicher
Jetzt soll es einen „Redispatch-Vorbehalt“ und eine Sonderregelung für „kapazitätslimitierende Netzgebiete geben“. Das sind Leitungsabschnitte und Umspannwerke, an welche die angeschlossenen Anlagen im Vorjahr mehr als drei Prozent ihres Stroms nicht liefern konnten, weil er sich nicht abtransportieren ließ. Hier bietet der Netzbetreiber künftig Verträge an, in denen die Erzeuger bis zu zehn Jahre lang auf Entschädigungen bei Abregelungen verzichten. Lehnen sie das ab, kann sich der Netzbetreiber über die Anschlusspflicht hinwegsetzen.
Als ebenso hinderlich bezeichnet es der Entwurf, dass die Netzbetreiber das „Anschlussbegehren“ elektrischer Speicher bis dato selbst dann zu berücksichtigen haben, wenn kein Bedarf besteht. Oder wenn sich die Vorhaben vermutlich nicht verwirklichen lassen. Andere, spätere Bewerber um Netzanschlüsse haben in diesem „Windhundrennen“ bislang das Nachsehen, etwa Rechenzentren oder Industriebetriebe, die Deutschland gut gebrauchen könnte. Um das zu ändern, sollen Netzbetreiber die Anschlussbegehren künftig priorisieren und Kapazitäten freihalten. Nicht genutzte Anschlüsse könnten nach drei Jahren verfallen.
Der Referentenentwurf kritisiert, den Übertragungsnetzbetreibern lägen schon Speicheranträge über 250 Gigawatt (GW) vor, zusammen mit den Verteilnetzen seien es 400 GW. Und das, „obwohl zu erwarten ist, dass nur ein Bruchteil der Projekte realisierbar ist“. Zum Vergleich: Die gesamte installierte Stromerzeugungskapazität in Deutschland beträgt weniger als 300 GW. Das heißt nicht, dass der Entwurf Speicher ablehnt. Er will die Errichtung „netzneutraler“ Batteriespeicher fördern, wenn sie im Verbund mit den Erneuerbaren entstehen, um die Einspeisung zu optimieren.
Ein Bärendienst für die Energiewende?
In der Netzbranche stoßen Reiches Pläne auf Beifall. „Wir begrüßen den Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums, die Netzanschlussverfahren neu zu ordnen“, sagte Stefan Kapferer, der Geschäftsführer des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, der F.A.Z.: „Es braucht ein neues effizientes und rechtssicheres Verfahren, um die Netzanschlussbegehren besser als bisher zu priorisieren.“
Es sei vernünftig, die Anträge je nach Reifegrad in eine Reihenfolge zu bringen und Kapazitäten freizuhalten. „Sinnvoll ist auch, den Ausbau der Erneuerbaren stärker an den Netzausbau zu koppeln, niemandem ist geholfen, wenn Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher dort gebaut werden, wo sie absehbar nicht in die Stromversorgung integriert werden“, sagte Kapferer. „Wenn wir so weitermachen wie bisher, erweisen wir der Energiewende einen Bärendienst.“
Es gibt aber auch kritische Stimmen. „Der Gesetzentwurf erfüllt nicht die mit dem Koalitionsvertrag verständigten Maßgaben zur Nutzung aller Potenziale der erneuerbaren Energien“, monierte die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer. „Der beschleunigte Umstieg auf Erneuerbare ist längst eine Frage der Energiesicherheit geworden, Beschränkungen in Tempo und Menge können wir uns nicht leisten.“ Speicher und andere Flexibilitäten seien dringend nötig, so Scheer. Hingegen schwächten die von Reiche vorgeschlagenen „Ausbaubegrenzungen, ökonomischen Überforderungen oder Redispatchvorbehalte die Investitionsanreize“. Auch die Grünen sind gegen die Pläne. Fraktionschefin Katharina Dröge sagte, Reiche wolle den Ausbau der erneuerbaren Energieträger „abwürgen“.
Der Entwurf „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ wird kurz als „Netzpaket“ oder „Netzanschlusspaket“ bezeichnet. Als erstes hatte der „Spiegel“ daraus zitiert. Das 34 Seiten starke Papier vom 30. Januar nennt bisher keine Kosten und Einsparpotentiale; die entsprechenden Punkte seien „noch in Prüfung“.