Energiewende: BGH verhandelt über Schiedsklagen von Energiekonzernen gegen Staaten

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit Klagen von Energiekonzernen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Die Frage ist, ob solche Schiedsverfahren zwischen Investoren aus einem EU-Staat und einem anderen EU-Staat auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags zulässig sind. Die EU-Kommission bereitet schon den Ausstieg aus diesem völkerrechtlichen Vertrag vor, Deutschland und andere EU-Länder haben ihren Rückzug angekündigt.

Der Energiecharta-Vertrag trat 1998 in Kraft und sollte Investitionen in Osteuropa schützen. Ost- und westeuropäische Staaten sollten so in einen gemeinsamen Energiemarkt eingebunden werden. Streitfälle sollten von Schiedsgerichten geklärt werden. Durch sogenannte Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) können Investoren Staaten in privaten Schiedsverfahren auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagen, wenn diese Gesetze verabschieden, die die Gewinne der Energiekonzerne verringern würden.

RWE und Uniper verklagen die Niederlande wegen des Kohleausstiegs

In die Kritik geriet die Energiecharta, weil Energiekonzerne Staaten wegen ihrer Klimapolitik verklagten. Bei den Fällen am BGH sind deutsche Unternehmen oder der deutsche Staat beteiligt. Es geht zum einen um ein Verfahren, das ein irischer Investor gegen Deutschland einleitete und zum anderen um zwei Verfahren von deutschen Konzernen gegen die Niederlande. 

Deutschland wird wegen Umstellung der Förderung von Offshore-Windparks von dem irischen Energieinvestor Mainstream Renewable Power verklagt. Die deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper verklagen den niederländischen Staat wegen des Kohleausstiegs ab 2030 auf eine Entschädigung in Milliardenhöhe.

Die Bundesregierung hatte im November vergangenen Jahres den Austritt Deutschlands aus dem Energieabkommen beschlossen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Klimaschutz. „Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens.“ Die Ausstiegsfrist beträgt allerdings 20 Jahre.