Energie: Gasanbieter wechseln: Anleitung, Kündigungstipps und Sparpotenzial

Die Gaspreise steigen und als Verbraucher bleibt nichts, außer regelmäßig zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Und das lohnt: Bei 20.000 Kilowattstunden Verbrauch sparen Sie mit 2 Cent Preisunterschied schon 400 Euro im Jahr.
Falls Sie sich in der Grundversorgung befinden, ist das Sparpotenzial sogar noch größer. Die Preise der Grundversorger liegen laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Schnitt bei über 12 Cent pro kWh, während günstige Anbieter bereits ab 8 Cent pro kWh beliefern. Bei dem eben genannten Gasverbrauch wären das 800 Euro Ersparnis.
Aber noch immer befinden sich laut Bundesnetzagentur rund 16 Prozent in der Grundversorgung. Dabei ist der Wechsel zu einem neuen Anbieter innerhalb einer halben Stunde erledigt. Wie das funktioniert, klärt der Ratgeber.
Warum Gas immer teurer wird
Kriege und Krisen treiben die Preise. Zwar sind sie mittlerweile laut Verivox auf rund 8 Cent/kWh gesunken, doch sie liegen damit immer noch über dem Vorkriegsniveau (Ukraine-Krieg) von rund 4 Cent/kWh.
Zusätzlich gibt es zwei Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen. Einerseits müssen Gaslieferanten einen CO₂-Preis zahlen, der jedes Jahr gesetzlich ansteigt. Andererseits beinhalten die Endkundenpreise neben den Kosten für die Beschaffung, Abgaben und Steuern auch das Netzentgelt.
Mit diesem finanzieren die Netzbetreiber die Wartung und den Ausbau des Gasnetzes. Da jedoch immer mehr Haushalte von der Gasheizung zur Wärmepumpe wechseln, müssen immer weniger Kunden die Netzkosten tragen, was die Preise nach oben treibt.
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Gasanbieter wechseln: Schritt für Schritt
Mittlerweile ist der Gasmarkt für den Wettbewerb geöffnet. Rein technisch müssen die Anbieter einen Wechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. So hat es die Bundesnetzagentur festgelegt. Abgesehen davon gelten die Kündigungsfristen in Ihrem Gasvertrag. Trotztdem war der Gasanbieterwechsel nie so flexibel möglich wie jetzt. Denn auch während des laufenden Vertrags können Sie einen Wechsel veranlassen. In folgenden Schritten läuft der Wechsel dann ab:
- Anbieter wählen: Suchen Sie zuerst einen neuen Anbieter, der Ihren Wünschen am ehesten entspricht (Preis, Service, Energiemix). Dies können Sie über Vergleichsplattformen wie Verivox oder Check24 erledigen. Alternativ besuchen Sie die Website eines Anbieters wie EnBW, Mainova oder Octopus Energy direkt.
- Tarif wählen: Meistens stehen mehrere Tarife zur Auswahl. Um den passenden für sich herauszufinden, nutzen Sie die Rechner auf den jeweiligen Seiten. Dort geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch an. Den finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Wählen Sie einen Tarif aus, der Sie mit Preis und Leistung überzeugt.
- Angaben machen: Anschließend machen Sie persönliche Angaben (Name, Adresse usw.). Zudem benötigen Sie die Nummer des Gaszählers, die Sie auf dem Zähler selbst und auf Ihrer Abrechnung finden. Gelegentlich müssen Sie auch Ihren aktuellen Energielieferanten und Ihre Kundennummer angeben.
- Gasversorger übernimmt Wechsel: Sobald Sie die Daten abgeschickt haben, übernimmt Ihr neuer Anbieter alles Weitere. Der neue Gasversorger kontaktiert Ihren alten Anbieter und organisiert den Wechsel. Rechnen Sie mit drei bis acht Wochen, abhängig von den Kündigungsfristen Ihres alten Vertrags. Bei einem Sonderkündigungsrecht kann es auch schneller gehen.
- Tag des Wechsels: Ihr neuer Anbieter nennt Ihnen einen Stichtag. An diesem Tag beginnt der neue Vertrag. Zudem müssen Sie dann Ihren Zählerstand Ihrem neuen Anbieter mitteilen. Das gelingt entweder per Online-Formular oder per Post. Machen Sie unbedingt ein Foto vom Zähler, um die korrekte Angabe jederzeit belegen zu können.
Wie kündigen Sie den alten Vertrag richtig?
Um den Gasanbieter wechseln zu können, müssen Sie den bestehenden Vertrag kündigen. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten.
- Sie kündigen selbst: Schicken Sie Ihrem Versorger eine schriftliche Kündigung und lassen Sie sich diese bestätigen. Beachten Sie die Kündigungsfristen. Bei seriösen Anbietern ist sie nicht länger als vier Wochen vor Vertragsende. Wann Sie die Kündigung einreichen, ist egal. Sie können direkt nach Vertragsbeginn kündigen. Das ist sogar empfehlenswert, da Sie so die Kündigungsfrist nicht verpassen. Kurz vor Vertragsende wird sich Ihr Anbieter wahrscheinlich noch einmal bei Ihnen melden, um Sie mit einem Angebot zum Bleiben zu bewegen. Dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen oder den Anbieter wechseln möchten. Wenn Sie es verpassen, sich rechtzeitig um einen neuen Anbieter zu kümmern, landen Sie automatisch in der Ersatzversorgung und können weiterhin Gas beziehen. Da diese teuer ist, sollten Sie jedoch schnell zu einem richtigen Anbieter wechseln. Das ist innerhalb von 24 Stunden möglich, da es keine Kündigungsfrist gibt.
- Der neue Anbieter kündigt für Sie: Sobald Sie einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen, fragt dieser Sie, ob er die Kündigung übernehmen soll. Wenn Sie ihm die Genehmigung erteilen, kümmert er sich um alles Weitere. Das ist die bequemste Variante, da hierbei keine Versorgungslücke entsteht. Dennoch gelten auch hier die Kündigungsfristen. Sie sollten daher spätestens fünf Wochen vor Vertragsende zu einem neuen Anbieter wechseln, damit dieser noch rechtzeitig kündigen kann.
Wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben
Gasverträge haben in der Regel eine festgelegte Laufzeit von zwölf bis 24 Monaten. Wenn Sie kündigen, läuft Ihr Vertrag bis zum vereinbarten Ende weiter. Es gibt jedoch ein Sonderkündigungsrecht, durch das Sie früher zu einem anderen Anbieter wechseln können.
- Preiserhöhung: Wenn der Gaslieferant den Arbeitspreis oder Grundpreis erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt jedoch nur, wenn die Erhöhung nicht durch gesetzliche Abgaben oder Steuern verursacht, sondern vom Anbieter selbst beschlossen wurde. In diesem Fall muss er Sie mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung informieren. Innerhalb dieser Zeit dürfen Sie laut dem Energiewirtschaftsgesetz jederzeit kündigen – also auch einen Tag vorher.
- Vertragsänderungen: Wenn der Anbieter wesentliche Vertragsbedingungen ändert, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Das können neben dem Preis auch die Zahlungsmodalitäten und Mindestabnahmemengen sein. Auch hier muss er Ihnen auf einfache und verständliche Weise mindestens vier Wochen vorher Bescheid geben.
- Insolvenz: Wird Ihr Anbieter insolvent, können Sie ohne Frist zu einem neuen Anbieter wechseln, auch wenn er Sie noch mit Gas versorgen kann. Kann er dies nicht mehr, landen Sie automatisch in der Ersatzversorgung. Aber auch von dort können Sie ohne Frist zu einem neuen Anbieter wechseln.
- Umzug: Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Gasanbieter zu Ihrer neuen Adresse mitnehmen. Wenn er Sie dort jedoch nicht beliefern kann oder nur zu einem höheren Preis, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ihre Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen vor dem Auszugstag.
Besteht das Risiko, vorübergehend ohne Gas dazustehen?
Die Angst vor einer Versorgungslücke ist unbegründet, denn es gibt einen gesetzlichen Sicherungsmechanismus. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet den örtlichen Grundversorger dazu, jeden Haushalt mit Gas zu versorgen, der an das Netz angeschlossen ist. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen gerade keinen aktiven Vertrag haben, springt er ein. Dieser Prozess nennt sich dann Ersatzversorgung.
Dafür ist kein zusätzlicher Vertrag nötig. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung. Während Sie sich in der Ersatzversorgung befinden, können Sie jederzeit ohne Kündigung zu einem anderen Anbieter wechseln.
Zwar dürfen Sie bis zu drei Monate in der Ersatzversorgung bleiben, diese ist allerdings teurer als ein regulärer Vertrag. In der Regel zahlen Sie die Preise des Grundversorgers, die über 12 Cent/kWh liegen. Wenn Sie nach den drei Monaten immer noch nicht gewechselt sind, werden Sie automatisch regulärer Kunde beim Grundversorger.
Zahlungsmodalitäten: So zahlen Sie sicher
Wenn Sie den Gasanbieter wechseln möchten, sollten Sie immer einen Blick auf die möglichen Zahlungsarten werfen. Daran können Sie schnell unseriöse Unternehmen identifizieren.
Sichere Zahlungsarten:
- Per Rechnung: Bei manchen Anbietern können Sie das Gas per Rechnung bezahlen. Da die Leistung bereits erbracht wurde, müssen Sie nicht um Ihre Versorgung fürchten. Bei jährlicher Zahlung müssen Sie viel Geld zur Seite legen.
- Per Lastschrift: Die meisten seriösen Anbieter setzen auf die SEPA-Lastschrift. Dabei wird ein vorher festgelegter Abschlag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Nach einem Jahr erfolgt eine Abrechnung. Für zu viel bezogenes Gas müssen Sie nachzahlen, für zu wenig bezogenes Gas erhalten Sie eine Erstattung. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Verbrauch höher ausfällt als erwartet, können Sie Ihren Abschlag auch während der Laufzeit erhöhen lassen.
Unsichere Zahlungsarten:
- Per Vorkasse: Hierbei zahlen Sie die geschätzte Jahresrechnung im Voraus – also eine höhere Summe auf einmal. Das Problem: Sollte der Anbieter insolvent gehen, ist Ihr Geld weg. In der Vergangenheit sind Gasanbieter wie Teldafax mit diesem Geschäftsmodell gescheitert und haben ihre Kunden geschädigt.
- Kaution: Wenn der Gasanbieter eine Kaution als Sicherheit verlangt, sollten Sie nicht darauf eingehen. Wie bei der Vorkasse besteht die Gefahr, dass der Anbieter insolvent geht und Sie Ihre Kaution nicht zurückerhalten. Zudem binden Sie Kapital. Wenn der Versorger Ihnen eine Kaution aufgrund einer negativen Bonität vorschlägt, sollten Sie lieber in die Grundversorgung wechseln, als das Angebot anzunehmen. Die Grundversorgung ist zwar teurer, Sie müssen aber nicht in Vorleistung gehen und können jederzeit wieder wechseln.
So erkennen Sie seriöse Gasanbieter
Nicht jeder Anbieter ist vertrauenswürdig – unabhängig davon, ob er günstig oder teuer ist.
- Transparenz: Ein seriöser Anbieter weist Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie klar und verständlich aus. Sind Preise schwer auffindbar, unvollständig oder nur mit Fußnoten erklärt, ist Vorsicht geboten.
- Alter des Unternehmens: Ein Indiz kann auch sein, wie lange das Unternehmen bereits am Markt ist. Etablierte Anbieter wie EnBW, E.ON, Mainova, MVV Energie oder GASAG verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und sind in der Regel finanziell stabil.
- Zahlungsmodalitäten: Vertrauenswürdig sind Tarife mit monatlichen Abschlägen und SEPA-Lastschrift. Meiden Sie Anbieter, die Vorkasse, Jahreszahlungen oder Kautionen verlangen, denn hier besteht ein erhöhtes Insolvenzrisiko.
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Empfehlenswert ist eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von maximal vier Wochen. Sehr lange Laufzeiten oder automatische Verlängerungen mit langen Fristen schränken Ihre Flexibilität ein.
- Preisgarantie: Der Vertrag sollte für die Erstlaufzeit eine Preisgarantie enthalten. Fehlt eine Garantie ganz, kann der Anbieter die Preise kurzfristig erhöhen.
- Kundenbewertungen: Lesen Sie Kundenbewertungen auf Vergleichsportalen wie Verivox oder Check24 und achten Sie auf wiederkehrende Kritikpunkte (Abrechnung, Erreichbarkeit, Kündigung). Einzelne negative Bewertungen sind normal, ein Muster von Beschwerden warnt Sie jedoch. Vor allem lohnt sich die Recherche bei neueren Anbietern.
- Unabhängige Tests: Unabhängige Tests von DISQ, Stiftung Warentest oder Verbraucherzentralen bieten eine gute Orientierung, sollten aber immer nur ein Baustein Ihrer Entscheidung sein.
- Kundenservice testen: Ein weiteres Indiz ist der Kundenservice. Seriöse Anbieter bieten mehrere Kontaktwege wie Telefon, E-Mail und Chat an und reagieren zeitnah auf Anfragen. Testen Sie dies ruhig vor Vertragsabschluss mit einer einfachen Frage.
- Impressum prüfen: Schauen Sie sich das Impressum der Website an. Es muss vollständige Angaben zum Unternehmen enthalten, einschließlich Handelsregisternummer und Geschäftsführung. Fehlen diese Angaben oder führt die angegebene Adresse ins Leere, sollten Sie die Finger von diesem Anbieter lassen.
Redaktionelles Fazit
Die Gaspreise werden steigen, das können Verbraucher nicht verhindern. Sie sollten das nicht tatenlos hinnehmen. Prüfen Sie jetzt Ihren kWh-Preis, vergleichen Sie Tarife, und wechseln Sie – es dauert keine halbe Stunde. Selbst wenn etwas schiefgeht, ist die Versorgung jederzeit gesetzlich gesichert.
FAQ: Gasanbieter wechseln
Wie lange dauert ein Gasanbieterwechsel?
Rechnen Sie mit drei bis acht Wochen. Die Dauer hängt von der Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags ab. Bei einem Sonderkündigungsrecht kann es deutlich schneller gehen.
Wer kündigt meinen alten Gasvertrag – ich oder der neue Anbieter?
Beides ist möglich. Die bequemste Variante: Sie erteilen Ihrem neuen Anbieter den Auftrag, und er übernimmt die Kündigung für Sie. So entsteht keine Versorgungslücke. Wenn Sie selbst kündigen, schicken Sie eine schriftliche Kündigung an Ihren alten Versorger und lassen sich den Eingang bestätigen.
Kann ich den Gasanbieter während der Vertragslaufzeit wechseln?
Grundsätzlich läuft Ihr Vertrag bis zum vereinbarten Ende. Sie können aber jederzeit einen Wechsel einleiten, der zum Vertragsende greift. Einen sofortigen Wechsel ermöglicht das Sonderkündigungsrecht, etwa bei einer Preiserhöhung, einer Vertragsänderung, einem Umzug oder einer Insolvenz des Anbieters.
Stehe ich beim Wechsel vorübergehend ohne Gas da?
Nein. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den örtlichen Grundversorger, jeden angeschlossenen Haushalt mit Gas zu versorgen. Sollte beim Wechsel etwas schiefgehen, springt automatisch die Ersatzversorgung ein, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen.
Was kostet ein Gasanbieterwechsel?
Der Wechsel selbst ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an, weder beim alten noch beim neuen Anbieter. Kosten entstehen nur durch den neuen Tarif, den Sie selbst auswählen.
Wie viel kann ich durch einen Gasanbieterwechsel sparen?
Das hängt von Ihrem aktuellen Tarif und Ihrem Verbrauch ab. Ein Beispiel: Wer von der Grundversorgung (ca. 12 Cent/kWh) zu einem günstigen Anbieter (ca. 8 Cent/kWh) wechselt, spart bei 20.000 kWh Jahresverbrauch rund 800 Euro. Auch bei kleineren Preisunterschieden lohnt sich der Wechsel: 2 Cent Differenz bedeuten bei gleichem Verbrauch 400 Euro weniger im Jahr.
Worauf sollte ich bei der Wahl eines neuen Gasanbieters achten?
Fünf Punkte sind entscheidend: Der Vertrag sollte eine Preisgarantie für die Erstlaufzeit enthalten, die Laufzeit maximal zwölf Monate betragen, die Kündigungsfrist bei höchstens vier Wochen liegen, die Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgen und der Anbieter keine Vorkasse oder Kaution verlangen.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Ihr Vertrag verlängert sich in der Regel automatisch. Sie landen aber nicht ohne Gas da. Kündigen Sie zeitnah zum nächstmöglichen Termin. Alternativ können Sie prüfen, ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Was ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn Sie keinen aktiven Gasvertrag haben. Der örtliche Grundversorger beliefert Sie dann zu seinen Konditionen. Sie können jederzeit ohne Frist zu einem günstigeren Anbieter wechseln und sollten das innerhalb weniger Tage tun, denn die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt.
Brauche ich meinen Zählerstand für den Wechsel?
Ja, am Tag des Wechsels müssen Sie Ihren Gaszählerstand an den neuen Anbieter melden. Das gelingt per Online-Formular oder per Post. Fotografieren Sie den Zähler, damit Sie die Angabe im Streitfall belegen können. Die Zählernummer selbst benötigen Sie schon bei der Anmeldung. Sie steht auf dem Zähler und auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
Source: stern.de