Empfehlung jener KEF-Experten: Wieso soll jener Rundfunkbeitrag um genau 28 Cent steigen?

Ginge es nach der Beitragskommission KEF, müsste die Pflichtabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die nächsten beiden Jahre um monatlich 28 Cent von 18,36 Euro auf 18,64 Euro steigen. Damit entspricht der Vorschlag, dem Entwurf vom Dezember vergangenen Jahres, der auf viele Fragen stieß. Bei ihren Berechnungen, die die 16 Experten vor zwei Jahren vorstellten, gingen sie noch von einer Steigerung um 58 Cent pro Monat für 2025 bis 2028 aus.
Die drastische Reduzierung des Anstiegs auf ein Viertel begründete der KEF-Vorsitzende Martin Detzel bei der Präsentation des 25. Berichts vor allem mit einer veränderten Datenlage. „Die Feststellungen des 25. Berichts stellen allerdings die Ergebnisse des 24. Berichts nicht in Frage. Als sogenannter Zwischenbericht erfüllt der 25. Bericht vielmehr seine Zielsetzung, Veränderungen seit der Erstellung des vorangegangenen Beitragsberichts zu bewerten und gegebenenfalls eine bestehende Beitragsempfehlung zu aktualisieren“, sagt Detzel.
Auch mit dem vorgesehenen Zuschlag seien die Anstalten nach Überzeugung der Kommission „bedarfsgerecht“ finanziert. Zu diesem verblüffenden Fazit kommt die KEF, obwohl die neue Beitragshöhe berücksichtigt, dass die Länder ihre letzte Empfehlung nicht umgesetzt haben und der „Finanzbedarf“ der Sender weiter steigt. Dadurch, dass die Länder die Erhöhung von 58 Cent nicht staatsvertraglich geregelt haben, wurde ein Beitragsausfall von 538,3 Millionen Euro prognostiziert, der bei dem neuen Vorschlag einberechnet wurde. Zudem wird der anerkannte Finanzbedarf um 357 Millionen Euro angehoben. In die Berechnungen sind mögliche positive wirtschaftliche Effekte aus dem Reformstaatsvertrag nicht eingeflossen. Mit ihnen wird erst ab 2029 gerechnet.
Mehr Wohnungen bringen mehr Einnahmen für die Sender
Die ARD und das ZDF werden in den nächsten Jahren über mehr Geld verfügen, als die Experten 2024 berechnet hatten. Die zusätzlichen Einnahmen sollen sich vor allem aus drei Quellen speisen: Mehreinkünfte wegen einer größeren Zahl von Haushalten, höhere Zinseinnahmen, weniger Ausgaben für Investitionen. Die KEF erwartet, dass es künftig deutlich mehr beitragspflichtige Wohnungen und weniger Befreiungen von der Beitragspflicht gibt. Von 40,5 Millionen Wohnungen 2025 steigt laut Kommission die Anzahl auf 41,4 Millionen im Jahr 2028 – ein Plus von 2,3 Prozent. Bereits eine geringe Erhöhung der beitragspflichtigen Haushalte um ein Prozent, führe kumuliert, innerhalb von zwei Jahren zu Beitragsmehreinnahmen von etwa 400 Millionen Euro für vier Jahre, so die KEF.
Alleine dadurch reduziere sich die Beitragsempfehlung um knapp 20 Cent pro Monat. Als weiterer Grund werden höhere Finanzerträge durch steigende Zinsen genannt. Auch ein gedämpftes Ausgabeverhalten der Anstalten, insbesondere bei Investitionen für die Jahre 2023 und 2024, habe sich ausgewirkt. Dadurch sollen die Eigenmittel der Sender nach jetzigen Berechnungen um mehr als 400 Millionen Euro im Vergleich zu 2024 angestiegen sein. Die Daten ließen die Vermutung zu, dass die Nicht-Umsetzung der Beitragsempfehlung durch die Länder einen bremsenden Einfluss hatte. Dies führte bei den öffentlich-rechtlichen Sendern zu steigender Liquidität Ende 2024, die als Eigenmittel mit dem Bedarf 2025 bis 2028 verrechnet werden.
42 Milliarden Euro auf vier Jahre ist nicht wenig
Die Kommission hat nach eigenen Angaben auch im Verfahren zum 25. Bericht erhebliche Korrekturen von fast 1,3 Milliarden Euro am angemeldeten Finanzbedarf der Anstalten vorgenommen. Damit betragen die anerkannten Kosten für die Jahre 2025 bis 2028 42 Milliarden Euro. Das bedeutet eine Steigerung von fast neun Prozent oder 3,5 Milliarden Euro gegenüber dem Zeitraum von 2021 bis 2024. Jährlich hätten die Anstalten dann ein durchschnittliches Budget von 10,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Der 25. KEF-Bericht ist ein sogenannter Zwischenbericht. Eine Beitragsempfehlung erfolgte bisher immer im „Hauptbericht“ alle vier Jahre. Es ist ein Novum in der 50jährigen Geschichte der Kommission, dass ein Zwischenbericht einen neuen Vorschlag für den Rundfunkbeitrag unterbreitet und damit die eigenen, zwei Jahre alten Berechnungen, revidiert. Die Bundesländer werden der neuen KEF-Anregung aber wahrscheinlich keine Gesetzeskraft geben. Bevor nicht das Bundesverfassungsgericht über die Klage von ARD und ZDF vom November 2024 entschieden hat, bleibt es beim bisherigen monatlichen Betrag von 18,36 Euro. Allerdings zeigt der neue KEF-Bericht sehr klar, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auch mit einem nahezu unveränderten Beitragssatz ihren Auftrag erfüllen können.
Source: faz.net