Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamt: Der Staat kann nicht leicht was auch immer Röntgenaufnahmen machen

Man will es nicht Normalität nennen, und man darf sich nicht damit abfinden: Zahlreiche Gewalttaten in Familien und im sozialen Nahbereich bleiben buchstäblich im Dunkeln. Angst und Abhängigkeiten sorgen dafür, dass in vielen Fällen kein Licht auf die Untaten fällt. Helfen dürfte vor allem umfassende Aufklärung über Möglichkeiten zur Hilfe, zum Ausstieg und zur Strafverfolgung.
Von sich aus durchleuchten kann der Staat aber nur, wenn er Anhaltspunkte für eine Straftat hat. Wie so oft: an Strafgesetzen fehlt es eigentlich nicht. Deshalb irritiert auch hier der ewige Ruf nach schärferen Gesetzen.
Die Normenflut begrenzen
Das zeigt auch, wie wenig der ständige und berechtigte Ruf nach einer Begrenzung der Normenflut ernst genommen wird, wenn berufsbetroffene Politiker wieder einmal einen Tätigkeitsnachweis glauben erbringen zu müssen. Das Problem ist doch die Unkenntnis der staatlichen Organe.
Straftaten müssen verfolgt werden, aber dazu braucht man Ermittlungsansätze. Wenn der Bundesinnenminister fordert, die Opfer müssten in den Mittelpunkt gestellt werden, so ist zu ergänzen, dass zunächst einmal Täter und Opfer ermittelt werden müssen.
Die strafprozessualen Grundsätze müssen auch im Angesicht einer Schlimmes zutage fördernden Dunkelfeld-Studie gewahrt werden. Durch Aufklärung gerade in den sozialen Nahbereichen, im schwierigen Umfeld muss Licht in das Dunkel gebracht werden. Das ist schwer genug.
Source: faz.net