Drohnen-Abwehr: Wer selbst hoch verwundbar ist, sollte sich nicht zerfleischen
Die Bundeswehr soll in Bälde Drohnen über Deutschland bekämpfen. Dies ist mit erheblichen Risiken verbunden und braucht eine Änderung des Grundgesetzes. Alle Entscheidungen müssen mit Blick auf die kritische Infrastruktur erfolgen
Militärübung Quadriga 2025: Truppen der Bundeswehr bei der Abwehr eines simulierten Drohnenangriffs auf die Warnow-Werft im Hafen von Warnemünde
Foto: John MacDougall/AFP/Getty Images
Wer darf am NATO-Himmel wann, was und wo abschießen? Jeder, der sich bedroht und daher dazu berufen fühlt? Mutmaßungen über den womöglich apokalyptischen Ausgang derartiger Optionen sind gegenwärtig eher nicht gefragt. So will der polnische Außenminister RadosławSikorski Russland kein Pardon mehr geben, sein Regierungschef Donald Tusk ebenso wenig, NATO-Generalsekretär Mark Rutte klingt ähnlich, wenn auch weniger martialisch.
Es geht um Kampfjets und Drohnen, erstere werden Russland zugeordnet, die kleinen, wendigen Flugkörper der permanenten Provokation aber – wer steuert die? Auf niedriger Flugbahn unterwegs, können sie kurzfristig die Lufthoheit beanspruchen und den Betrieb von Flughäfen blockieren.
Bei der Suche nach den Drohnen-Lotsen und ihrem Kalkül wird eines vernachlässigt: die Verwundbarkeit moderner, komplexer Gesellschaften. Deren Kriegstüchtigkeit, geschweige denn -fähigkeit sollte keinem Tauglichkeitstest unterzogen werden. Egal, ob Deutschland oder skandinavische Länder dafür in Betracht kommen.
Kritische Infrastruktur massiv durch Drohnen gefährdet
Die kritische Infrastruktur – seien es Straßen und Brücken, Netze der Energieversorgung und Gesundheitsfürsorge oder der Bahn und Telekommunikation – sind nicht nur hochgradig, sondern teils irreversibel verwundbar. Diesem Umstand lässt sich in Maßen technisch und militärisch Rechnung tragen, auf Dauer aber ist er nur rechtlich und politisch beherrschbar.
Was das heißt? Zunächst einmal müssen alle Maßnahmen zur Drohnenabwehr folgenorientiert sein.
Es gilt nach den Gefahren für urbane Agglomerationen wie Unbeteiligte überhaupt zu fragen, sollen Drohnen abgeschossen werden. Der russische Drohnenschwarm vom 10. September über Polen hat für keine relevanten Zerstörungen gesorgt, sehr wohl aber eine polnische Rakete, die ein Wohnhaus beschädigt hat, wie Zeitungen in Warschau berichten.
Augenmaß ist das Mindeste, wenn in Deutschland erwogen wird, die Einsatzskala der Bundeswehr derart auszuweiten, dass sie fremde mit eigenen Drohnen bekämpft. Um dazu die Einsatzbefugnis erteilen zu können, bedarf es einer Änderung des Grundgesetzes, das der Bundeswehr vorrangig die nach außen gerichtete Landesverteidigung zuerkennt. Nach Absatz 2, Artikel 87a dürfen die Streitkräfte im Inneren nur eingesetzt werden, wenn dies durch einen akuten Katastrophenfall oder den inneren Notstand gerechtfertigt ist.
Kollateralschäden der Drohnen-Abwehr
Fremde Drohnen am Himmel lassen diese Tatbestände zwar vermuten, aber nicht ausreichend verifizieren. Dies erscheint vor allem dann problematisch, wenn die Drohnen-Abwehr Kollateralschäden in Größenordnungen hinterlässt. Die reklamierte Verwundbarkeit wäre durch Selbstverwundung oder Selbstverstümmelung bestätigt, um Kriegssemantik aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg zu bemühen.
Dem ließe sich entgehen, würde die innere Sicherheit von Staaten auch als Ergebnis äußerer Beziehungen begriffen. Es mag naheliegend sein, dass man die Drohnen-Abwehr als Bündnisauftrag der NATO sieht. Nur wird das dem revolutionären Durchmarsch dieses Waffentyps, dem mittlerweile kriegsentscheidende Wirkungen zugeschrieben werden, nicht gerecht. Wie chemische und biologische Waffen durch verbindliche Konventionen geächtet wurden, können Drohnen auf Dauer keinem Wildwuchs überlassen bleiben.
Dazu müssten alle Staaten, die über solche Potenziale verfügen, einbezogen werden. Wer sich im Ukraine-Krieg jedoch politisch hoffnungslos verhakt hat wie das Gros der europäischen NATO-Staaten, dem bleibt ein solcher Ausweg verwehrt. Man müsste ihn schließlich gemeinsam mit Russland einschlagen, sonst hätte das Ganze keinen Sinn.