Drogenpolitik: Union fordert Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

Die Union hat angesichts des Angebots von Lachgas in Snackautomaten in mehreren deutschen Städten ein Verkaufsverbot an Minderjährige und weitere Beschränkungen gefordert. „Narkosemittel aus der Medizin haben bei Kindern und Jugendlichen nichts verloren“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Gefahr psychischer Abhängigkeit sei erheblich, in extremen Fällen könne es zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden kommen. 

„Die Warnungen der Ärzteschaft und aus Polizeikreisen sind eindeutig. Darum sollten schnell gesetzliche Regelungen getroffen werden, die die Nutzung von Lachgas als Partydroge und die Abgabe an Minderjährige verhindern“, sagte Sorge. Auch über weitergehende Maßnahmen zur Unterbindung des Konsums sollte diskutiert werden, sagte der CDU-Politiker.

Auch die Hausärzte fordern eine strengere Regulierung. „Der Verkauf von Lachgas sollte deutlich strenger reguliert werden, so wie es auch in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist“, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, dem RND. Insbesondere Kinder und Jugendliche müssten besser geschützt werden, mahnte sie.

Die gesundheitlichen Folgen des Lachgaskonsums sollten keinesfalls unterschätzt werden, sagte die Medizinerin. Kurzfristig könne es unter anderem zu Bewusstlosigkeit und starken Kopfschmerzen kommen. „Bei regelmäßigem Konsum können neurologische Folgeerkrankungen dazukommen“, erklärte sie. Für Deutschland fehlten zwar bisher belastbare Zahlen zum Konsum. „Der Eindruck ist aber ganz klar, dass wir es mit einem größer werdenden Problem zu tun haben“, warnte sie.

In Deutschland sind Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Das ursprünglich als Narkosemittel eingesetzte Gas wird auch nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft. In mehreren europäischen Staaten, etwa in Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark oder der Schweiz, sind Besitz und Verkauf von Lachgas mit Ausnahmen verboten oder der Verkauf an Minderjährige ist untersagt.